(firmenpresse) - Unter dem Tannenbaum liegen in diesem Jahr neben den herkömmlichen Geschenken auch wieder Fischdelikatessen, Wein, Pralinen und Schafkäse. Jedenfalls dann, wenn man Genussrechte mit Sachdividende hat.
Für die meisten Menschen ist Genuss entweder Ohrenschmaus oder Gaumenkitzel. Immer noch verbinden nur wenige damit bislang ein urdeutsches Finanzierungs- und Anlageinstrument: das Genussrecht und sein wertpapierverbriefter Bruder, der Genussschein. „Dabei sind Genussrechte gebräuchlicher, als viele Leute glauben“ erläutert Wirtschafts- und Steueranwalt Katzorke von den Genussrechtsexperten der Kanzlei Dr. Werner, Dr. Gündel & Collegen aus Göttingen. Genussrechte sind eine Beteiligungsform nach deutschem Recht und können von jeder Gesellschaft unabhängig von der Rechtsform begeben werden. Sie werden in der Regel emittiert, um zusätzliches Eigenkapital für Investitionen zu erhalten. Der Gesetzgeber lässt den emittierenden Unternehmen bei der Festlegung der Bedingungen für Genussrechte weitgehend freie Hand, weshalb sie individuell auf das emittierende Unternehmen zugeschnitten werden können.
Genussrechte werden meist zur Finanzierung des Unternehmenswachstums, von Unternehmensakquisitionen oder langfristigen Investitionen verwendet. Bei entsprechender Gestaltung der Ausgabebedingungen stärken sie die Eigenkapitalbasis des Unternehmens. Dadurch beeinflussen sie das Rating positiv und erweitern den Spielraum zur Fremdkapitalfinanzierung. „Das Genussrecht ist sehr flexibel und damit bestens geeignet für die maßgeschneiderte Finanzierung mittelständischer Unternehmen,“ legt Katzorke weiter dar.
Flexibel sind auch die Ausschüttungsmodalitäten der Dividenden. Bekommt der durchschnittliche Genussrechtsinhaber pro Jahr je nach Laufzeit und Anlagesumme eine Grunddividende von 7 – 10 % plus Übergewinnbeteiligung ausgeschüttet, haben sich einige Emittenten etwas einfallen lassen, das dem „Genuss“ in Genussrecht alle Ehre macht. Sie schütten einen Teil der Dividende in Produkten ihres eigenen Unternehmens aus.
So können sich die Inhaber von Genussscheinen der Paul Langbein GmbH aus Bremerhaven jedes Jahr wieder über Fischdelikatessen freuen. Dazu vielleicht einen guten Wein? Dann sind Genussrechte des Weinguts Sybille Kuntz aus Bernkastel-Lieser genau richtig. Abgerundet werden kann der Weihnachtsschmaus mit Produkten der Schafkäserei Langenburg. Wer lieber auf Süßes steht, sollte bei der Confiserie Lauenstein oder der Confiserie Dengel zeichnen. Hier gibt es Pralinen.
„Natürlich können sich die Anleger ihre Dividenden auch ganz profan auf das Konto überweisen lassen. Immerhin wünschen sich viele Menschen ja auch nur Geld zu Weihnachten“ resumiert Katzorke mit einem Schmunzeln.