(ots) - Heute urteilte der EuGH in gleich drei
Vorabentscheidungsverfahren zur umstrittenen Gesetzeslage
hinsichtlich des Glücksspiels in Deutschland. Entschieden wurde in
den Rechtssachen C 316/07 Markus Stoss und C-46/08 Carmen Media, wo
insbesondere der Frage nach der Widersprüchlichkeit bzw. Kohärenz im
Glücksspielsektor nachgegangen wurde sowie zur Rechtssache C-409/06
Winner Wetten. In Letzterer ging es darum, ob vorübergehend nationale
Rechtsvorschriften aufrechterhalten werden können, wenn sie nicht
EU-konform sind.
Die EuGH-Richter stellten fest, dass grundsätzlich ein EU-Land den
freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit
beschränken dürfe, wenn damit Allgemeininteressen verfolgt werden,
wie beispielsweise die Vermeidung von Anreizen zu übermäßen Ausgaben
für das Spielen oder die Bekämpfung der Spielsucht. Deutsche
Gerichte, bei denen derzeit verschiedene Klagen privater Anbieter
gegen das Monopol anhängig sind, hätten aber «Grund zu der
Schlussfolgerung, dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht
in kohärenter und systematischer Weise begrenzt». So betrieben die
Inhaber der deutschen Monopole intensive Werbekampagnen, um ihre
Gewinne zu maximieren. Für andere Spiele mit wesentlich höherem
Suchtpotenzial, beispielsweise Automatespiele, gelte das Monopol
nicht. «Unter diesen Umständen lässt sich das präventive Ziel des
Monopols nicht mehr wirksam verfolgen, so dass das Monopol nicht mehr
gerechtfertigt werden kann», heißt es in einer Mitteilung des
Höchstgerichts. Die deutsche Regelung dürfe «nicht weiter angewandt
werden».
Jörg Wacker, Direktor bwin e.K. kommentiert die Entscheidungen wie
folgt: "Wir begrüßen die heutigen Entscheidungen des EuGH. Erstens
wird damit die von uns und der Europäischen Kommission stets
vertretene Rechtsansicht bestätigt: Der Glücksspielstaatsvertrag und
seine Verbote für private Anbieter sind gemeinschaftswidrig. Zudem
sehen wir die EuGH-Urteile als historische Chance, Glücksspiel in
Deutschland unter Berücksichtigung aller Vertriebskanäle zeitgemäß
und richtungsweisend zu regulieren."
Jörg Wacker weiter: "Die deutsche Politik hat die Zeichen der Zeit
schon frühzeitig erkannt und eine Evaluierung des bestehenden
Glücksspielvertrags bereits Anfang des Jahres in die Wege geleitet.
Auf Basis der vorliegenden Urteile ist es dringend notwendig, dass
Deutschland - wie jüngst Frankreich und Italien - rasch eine moderne,
marktgerechte und gemeinschaftskonforme Glücksspielregulierung
etabliert. So wird sichergestellt, dass Konsumentenschutz auf breiter
Basis gewährleistet ist und Rechtssicherheit für etablierte, seriöse
Anbieter geschaffen wird."
Ãœber bwin e.K.:
Das Unternehmen bwin e.K. mit Sitz in Neugersdorf/Sachsen wird von
Herrn Dr. Steffen Pfennigwerth als Einzelkaufmann betrieben. Ein
wichtiges Ziel von bwin ist die Förderung des fairen sportlichen
Wettbewerbs, die Bereitstellung von sicheren Wettangeboten sowie eine
effektive Prävention vor Spielsucht. Mit der vorhandenen Expertise in
Sachen Sicherheit ist bwin daher ein wichtiger Partner von Verbänden
und Politik bei der Diskussion um sichere Standards für Sportwetten.
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