(ots) - Die Tipico Co. Ltd. begrüßt die heutige
Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs in Luxemburg zum deutschen
Glücksspielmonopol. Die höchsten Eu-Richter entschieden heute, dass
das Monopol für Glücksspiele und Sportwetten gegen die
Dienstleistungs und Niederlassungsfreiheit in der EU verstößt.
Grundsätzlich dürfe ein EU-Land den Dienstleistungsverkehr und die
Niederlassungsfreiheit begrenzen, wenn z.B. Spielsucht bekämpft wird
und der Jugendschutz gewahrt wird. Dies sei nach Auffassung des
Gerichts nicht der Fall, da die staatlichen Anbieter für Glücksspiele
werben, um mehr Gewinne zu erwirtschaften. Somit wird die Spielsucht
nicht eingedämmt, sondern eher ausgeweitet. Zum Anderen dulden die
deutschen Behörden Kasinos und Automaten, die nicht dem staatlichen
Monopol unterliegen. Somit kam das Gericht zu der Schlussfolgerung,
dass die deutsche Regelung die Glücksspiele nicht in kohärenter und
systematischer Weise begrenzt. Unter diesen Umständen teilt das
Gericht mit, dass das präventive Ziel des Monopols nicht mehr
verfolgt werden kann, und sich das Glücksspielmonopol in Deutschland
von nun an nicht mehr rechtfertigen lässt.
Pressekontakt:
Tipico Deutschland
Marketing und Vertriebs GmbH
Wilhelm-Leuschner-Str. 83
60329 Frankfurt am Main
Herr Marcus Debus, Herr Tim Tietze
Telefon (01805) 110 007 , marcus.debus(at)tipico-deutschland.de,
tim.tietze(at)tipico-deutschland.de