Dass Hartz IV ständig neu verhandelt wird und den Gegebenheiten angepasst werden muss,
zeigen die derzeitigen Diskussionen, die spätestens seit der Entscheidung des
Bundesverfassungsgericht im Februar erneut entbrannt sind. Und der Leistungsempfänger,
um den es eigentlich geht, weiß oft nicht, wie viel Geld ihm denn nun zusteht.
(firmenpresse) - Bei der Berechnung der Leistungen nach dem zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) werden
neben Lebenshaltungskosten auch solche für die Unterkunft gezahlt. Allerdings müssen
einige Faktoren berücksichtigt werden, wenn die Bundesagentur für Arbeit (BA) die
Mietkosten erstatten soll. Ob aber eine Wohnung angemessen ist, richtet sich unter
anderem nach der Zahl der Personen im Haushalt und der Quadratmeter. Einem
Einpersonenhaushalt stehen 40 bis 45 Quadratmeter zu, bei zwei Personen sind es etwa
60 Quadratmeter.
Dieses System der individuellen Berechnung wurde von FDP-Generalsekretär Christian
Lindner im Mai dieses Jahres kritisiert. Er schlug eine einheitliche Mietkostenpauschale
für alle Langzeitarbeitslose vor – nicht zuletzt, vor dem Hintergrund des geplanten
Sparprogramms der Bundesregierung Einsparungen in Millionenhöhe zu erreichen.
Kürzlich wurde die Diskussion zum Arbeitslosengeld II erneut angeheizt, als von einer
Erhöhung des Regelsatzes auf 400,00 Euro die Rede war. Doch bis Ende des Jahres hat
die Bundesregierung Zeit, eine Neuregelung des ALG II aufzustellen, damit der
verfassungsrechtliche Anspruch auf Gewährleistung eines menschenwürdigen
Existenzminimums erfüllt ist.
Mit wie viel finanzieller Unterstützung denn nun Arbeitslose und „Aufstocker“ derzeit
rechnen können, zeigen ALG II-Onlinerechner wie der des Informationsportals
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