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Dunkle Schatten über der Allianz

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Die Münchener Allianzgruppe ist der größte Versicherungskonzern der Welt und nahezu in über 50 Ländern der Erde vertreten. Nach einem Zwischenfall in der Münchner Zentrale gerät das Unternehmen in den Verdacht antisemitische Tendenzen zu decken und zu fördern.

(firmenpresse) - In einem aktuellen Urteil des Münchener Landgerichtes wurde die fristlose wie fristgerechte Kündigung von Seiten der Allianz gegenüber einem Mitarbeiter des mittleren Managements aufgehoben. Dieser Mitarbeiter ist amerikanischer Staatsbürger und Jude mit deutschen Wurzeln. Seit längerem ist er an verschiedenen Stellen in Europa für den Versicherungskonzern tätig. Offenbar wurde ihm eine Äußerung gegenüber einem Vorgesetzten in München zum Verhängnis, die lediglich beinhaltete, dass er noch länger an einem Freitagnachmittag an seinem Arbeitsplatz bleiben wolle, um danach zu seinem Rabbi zu gehen.
zwei Tage später versuchte die Allianz den Mitarbeiter durch eine fristlose und Fristgerechte Kündigung „vor die Haustüre“ zu setzen, verweigerte diesem sogar den Zugang zum Arbeitsplatz. Der amerikanische Staatsbürger, der bis dato rund ein Jahre im Versicherungskonzern tätig war, wollte aber weder aus freien Stücken die Allianz verlassen noch war dieser mit der Kündigung einverstanden, da er sich keinem Fehlverhalten schuldig gemacht hatte.
Im April 2010 fällte das Arbeitsgericht München einen klaren Urteilsspruch gegen die Allianz, in der die Kündigung in allen Punkten aufgehoben wurde. Damit drängen sich dunkle Wolken an den sonst so strahlend blauen Allianzhimmel und das Unternehmen rückt in die Nähe des Antisemitismus. Momentan laufen Vorbereitungen auf Seiten der Anwälte des gekündigten Mitarbeiters eine Klage in den Vereinigten Staaten von Amerika anzustrengen, um eine breitere Öffentlichkeit über den Vorfall zu informieren. Die Allianzgruppe kann normalerweise auch aufgrund des zu erwartenden Imageschadens kein Interesse daran haben. Sie verweigert aber komischerweise immer noch eine einvernehmliche Einigung trotz des klaren Urteils aus München.




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Datum: 13.09.2010 - 09:18 Uhr
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