PresseKat - Die Qual der Wahl bei der Kinderkrankenversicherung

Die Qual der Wahl bei der Kinderkrankenversicherung

ID: 256727

(firmenpresse) - Die meisten Kinder in Deutschland sind über die gesetzliche Krankenkasse ihrer Eltern versichert. Um den Kindern im Krankheitsfall eine bestmögliche ärztliche Versorgung zu bieten, schließen viele Eltern für den Nachwuchs eine Kinderkrankenzusatzversicherung ab. Diese bietet zum Beispiel im Krankenhaus die Unterbringung auf der Privatstation bzw. im Einbettzimmer, die Chefarztbehandlung oder zusätzliche Leistungen für Zahnersatz, Brillen, Kontaktlinsen und den Heilpraktiker. Bei der Auswahl des geeigneten Tarifes sollten Eltern aber besonders auf die Versicherungsbedingungen achten, da sich dort deutliche Leistungsunterschiede bei den Versicherern verstecken.

Die private Zusatzversicherung für Kinder ist - im Gegensatz zu den Angeboten für Erwachsene - sehr preiswert. Schon für rund acht Euro pro Monat kann man seinem Kind eine optimale ärztliche Versorgung im Krankheitsfall sichern. Allerdings muss der Vertrag bei einer privaten Krankenversicherung bereits abgeschlossen sein bevor ein Krankenhausaufenthalt ansteht. Ansonsten kann ein Antrag auf die Zusatzversicherung abgelehnt werden. Eltern sollten sich daher rechtzeitig um die Zusatzversicherung kümmern, also dann, wenn das Kind gesund ist.

Wie so häufig bei Versicherungen steckt der Teufel im Detail. In diesem Fall in den Versicherungsbedingungen der einzelnen Versicherer. Besonders wichtige Kriterien erfüllen nämlich nur die wenigsten Versicherer vollständig.

Kostenerstattung oberhalb der Gebührenordnung für Ärzte?
Während das Einbettzimmer und die Chefarztbehandlung noch als Grundausstattung der Zusatzversicherung gilt, wird es bei besonders schwierigen Behandlungen mit dem Versicherungsschutz kritisch. Gerade wenn eine komplizierte Operation im Krankenhaus durchgeführt werden muss, stellt sich die Frage, zu welchen Sätzen der Arzt abrechnet. Häufig schreiben die Spezialisten eine Rechnung, die oberhalb der Höchstsätze der Gebührenordnung liegt. Dies dürfen sie natürlich auch. Optimal wäre es, wenn die private Kinderkrankenzusatzversicherung in solchen Fällen auch die Kosten hierfür übernimmt, wenn die Rechnung über die Höchstsätze der Gebührenordnung hinaus geht.





Werden vor- und nachstationäre Untersuchungen erstattet?
Zu einem Krankenhausaufenthalt gehören in der Regel auch vor- und nachstationäre Untersuchungen. In diesem Zusammenhang sollte natürlich auch der ausgewählte Chefarzt, der zum Beispiel die notwendige Operation durchführen soll, zu Rate gezogen werden. Viele Kinderkrankenzusatzversicherungen kommen allerdings für solche Kosten nicht auf. Bei der Auswahl des geeigneten Tarifes sollten Eltern folglich darauf achten, dass in den Bedingungen die Kostenübernahme des Versicherers auch für vor- und nachstationäre Untersuchungen geregelt ist.

Erstattung für Rooming-In - Elternteil als Begleitperson im Krankenhaus?
Gerade bei Kleinkindern ist es für den Genesungsprozess empfehlenswert, wenn ein Elternteil bei einem Krankenhausaufenthalt mit in der Klinik übernachtet. An dieser Stelle können zusätzliche Kosten veranschlagt werden, wenn Mutter oder Vater gemeinsam mit dem Kind im Krankenhaus bleiben. Sehr gute Kinderkrankenversicherungen erstatten auch die anfallenden Kosten für das Rooming-In.

Freie Krankenhauswahl?
Häufig wünschen Eltern, dass ihr Kind in einer Klinik ihrer Wahl untergebracht wird. Wenn nun aber anderes Krankenhaus von den Eltern bevorzugt wird, als in der ärztlichen Einweisung genannt ist, dann können auch hierfür zusätzliche Kosten berechnet werden. In den Versicherungsbedingungen sollte daher klar geregelt sein, dass die private Kinderkrankenzusatzversicherung auch für solche Mehrkosten aufkommt, also eine freie Krankenhauswahl besteht.

Mitentscheidend ist natürlich auch immer ein günstiger Preis und ein zuverlässiger Versicherer. Besonders im Sinne ihrer Kinder sollten Eltern bei der Auswahl der geeigneten Zusatzversicherung darauf achten, dass die Vertragsbedingungen die wesentlichen Leistungskriterien erfüllen, damit keine unerwarteten Lücken im Versicherungsschutz bestehen.

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Datum: 13.09.2010 - 16:25 Uhr
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