(firmenpresse) - Berlin, Januar 2007: Seit dem 01.11.2006 sind die neuen Vergaberechtsverordnungen der Bundesrepublik Deutschland EU-konform in Kraft getreten. Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht veranstaltet dazu am 12. & 13. März 2007 in Frankfurt am Main einen Know How-Workshop, der sich mit den Neuregelungen und Änderungen seit dem 01.11.2006 und aktuellen Problemen im Vergaberecht beschäftigt.
Das Vergaberecht gilt als eine der sich am schnellsten ändernden Rechtsmaterien in Europa. Welche enorme Rolle das Vergaberecht spielt, zeigt schon alleine der Auftragswert, der pro Jahr auf etwa 600 bis 700 Milliarden Euro geschätzt wird und somit rund 15 Prozent des Bruttoinlandsproduktes aller Mitgliedstaaten der Europäischen Union entspricht. Auch in Deutschland vergibt die öffentliche Hand jährlich mehr als 100.000 Aufträge in einem Gesamtwert von weit über 250 Milliarden Euro.
Das öffentliche Beschaffungswesen und die Bieter unterliegen hier bestimmten Normen, die größtenteils durch EG-Richtlinien determiniert sind. Dabei ist das Ziel der EG-Richtlinien die Harmonisierung des Vergaberechts innerhalb der Europäischen Union. Die Mitgliedstaaten der EU sollen bei der Umsetzung der EG-Richtlinien in nationales Recht sicherstellen, dass (europaweite) Ausschreibungen in Zukunft mehr dem Wettbewerb unterliegen und mehr Informationen und Transparenz für Bieter geschaffen werden. Hierbei soll das Vergaberecht eine rechtsfehlerfreie Vergabe öffentlicher Aufträge gewährleisten und konkurrierenden Unternehmen die Möglichkeit bieten, gegen rechtsfehlerhafte Vergaben vorzugehen. Aufträge dürfen im Rahmen transparenter Verfahren nur an fachkundige, leistungsfähige und zuverlässige Unternehmen unter Beachtung des Gleichbehandlungsgebots vergeben werden.
Seit Anfang 2006 galten dafür formal die europäischen Richtlinien 2004/17/EG und 2004/18/EG auch für das deutsche Vergaberecht. Diese Richtlinien sind seit dem 01.11.2006 nach deutschem Recht in Kraft getreten. Grundprinzipien der EG-Richtlinien sind die Erhöhung der Schwellenwerte, neue Mechanismen der elektronischen Vergabe und eine Regelung der so genannten „vergabefremden Aspekte”. Erhebliche Änderungen sind vor allem bei der EU-weiten Vergabe anzutreffen: Hervorzuheben sind zum einen die Einführung eines „wettbewerblichen Dialogs“ und zum anderen die Zulassung von Rahmenverträgen sowie der Einsatz von Subunternehmern z.B. durch Generalübernehmer. Auch das Angebot von Vorbefassten – wie etwa Projektanten – kann berücksichtigt werden. Dies gilt für die Verdingungsordnung für Leistungen (VOL/A) und auch für die Vergabe– und Vertragsordnung für Bauleistungen (VOB/A). Damit sind nunmehr für alle europaweiten Ausschreibungen die Abschnitte 2-4 der VOB/A 2006 und VOL/A 2006 sowie die Verdingungsordnung für freiberufliche Leistungen (VOF 2006) anzuwenden.
Die Anstrengungen der Europäischen Union, die Vergabeverordnungen in den EG-Mitgliedstaaten zu harmonisieren, führen in der Praxis dazu, dass die an öffentlichen Ausschreibungen beteiligten Parteien bei einer zunehmend komplexer werdenden Materie immer öfter Probleme haben, auf dem Laufenden zu bleiben.
Der Know How-Workshop zum Thema Vergaberecht behandelt die Neuregelungen seit dem 01.11.2006, erörtert typische und spezielle Fallstricke im Beschaffungswesen und erläutert den Teilnehmern die rechtskonforme Umsetzung in der Praxis. Das Referententeam besteht aus den renommierten Anwälten Berthold F. Mitrenga von der deutschlandweit bekannten Anwaltskanzlei Beiten Burkhardt Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, Nürnberg und Dr. Lutz Horn von der renommierten Anwaltskanzlei Clifford Chance, Frankfurt am Main.
Angesprochen sind vor allem Öffentliche Auftraggeber und Mitarbeiter in den Vergabestellen auf Bundes-, Landes- und kommunaler Ebene aus den Bereichen Recht, Beschaffung, Liegenschaften und Bauamt, Einkauf, Beschaffung, Vergabe, Interne Organisation, Kämmerei / Finanzen, Interne Revision, Gebäudemanagement, Gerätewirtschaft, Versorgungsunternehmen. Darüber hinaus sind auch Bieter herzlich eingeladen, die an Ausschreibungen und Vergabeverfahren teilnehmen und erfahren möchten, wie genau Vergabestellen das Vergaberecht anwenden.
Bei Interesse bin ich gerne bei der Kontaktaufnahme zu unseren Referenten behilflich.
Ihr Kontakt:
Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht
Henry Fuchs M.A. Conference Manager - Wirtschaft
Telefon: + 49 (0)3 0. 80 20-80 236
Fax: + 49 (0)3 0. 80 20-80 250
E-Mail: fuchs(at)europaeische-akademie.net
www.europaeische-akademie.net
Know How-Workshop
Das aktuelle Vergaberecht 2007: nach neuesten Entwicklungen handeln, Spezialprobleme lösen,
12. & 13. März 2007, Frankfurt am Main
Termin: Montag: 12.03.07, 09:00 Uhr – 18:00 Uhr
Dienstag: 13.03.07, 09.30 Uhr – 17.00 Uhr
Veranstaltungsort: relexa hotel, Lurgiallee 2, 60439 Frankfurt am Main
Achtung! Die Europäische Akademie für Steuern, Wirtschaft & Recht bietet weitere Seminare im Rahmen ihrer Veranstaltungsreihe zum Thema Vergaberecht an:
Interaktives Fachseminar: Das aktuelle Vergaberecht 2007, 29. – 30. Januar 2007
Veranstaltungsort: Dorint Novotel Berlin Mitte, Fischerinsel 12, 10179 Berlin
Veranstaltungspreis: 799,– Euro
Anwenderorientierter Know How-Workshop:
Das aktuelle Vergaberecht 2007 – Bauaufträge und Bauleistungen rechtssicher ausschreiben, 15.03.2007
Veranstaltungsort: Dorint Novotel Berlin Am Tiergarten, StraĂźe des 17. Juni 106/108, 10623 Berlin
Veranstaltungspreis: Frühbucherspezialpreis bis zum 23. Januar 2007: 449,– Euro
Normalpreis ab dem 24. Januar 2007: 499,– Euro
Anwenderorientierter Know How-Workshop:
Das aktuelle Vergaberecht 2007 – Dienstleistungen rechtssicher ausschreiben, 27.03.2007
Veranstaltungsort: Dorint Novotel Berlin Mitte, Fischerinsel 12, 10179 Berlin
Veranstaltungspreis: Frühbucherspezialpreis bis zum 23. Januar 2007: 449,– Euro
Normalpreis ab dem 24. Januar 2007: 499,– Euro
Alle Preise zzgl. Mwst. in Höhe von 19 %