(ots) - Wieder einmal hat der Arzneiverordnungsreport (AVR)
in seiner Öffentlichkeitsarbeit die Chance vertan, sachlich und
differenziert über die wirklich Lage auf dem Arzneimittelmarkt zu
berichten - dabei enthält er in seiner Langfassung seit Jahren
bemerkenswerte Daten. Mit platten Behauptungen, dass alle innovativen
Verbesserungen an bekannten Stoffen nur Analogpräparate seien und es
eine Ausgabenexplosion gäbe, werden wichtige Ergebnisse überlagert.
"Der AVR sollte auch kundtun, auf welchem Stand der vom AVR selbst
ermittelte Arzneimittelpreisindex ist: 2008 war er auf dem Stand von
1983 - in welcher Industrie gibt es das sonst? Es muss auch deutlich
gemacht werden, dass die Ausgabensteigerungen genau auf den Vorgaben
der Rahmenvereinbarungen der Krankenkassen und der Ärzte lagen und
durch eine Zunahme von Leistungsfällen entstehen. Und dass wir einen
immensen Fortschritt haben, der beispielsweise HIV Patienten heute
ein 15 Jahre längere Lebenserwartung beschert, als Mitte der 90iger
Jahre", erklärte Henning Fahrenkamp, Hauptgeschäftsführer des
Bundesverbandes der Pharmazeutischen Industrie. "Wer Arzneimittel
immer nur als Kostenfaktor sieht, niemals aber unter dem Aspekt der
Heilung und des Helfens, hat ein eigenartiges Verständnis von den
Möglichkeiten der heutigen Pharmakotherapie."
In ihrem Vergleich der Preise innerhalb Europas verschweigen die
Autoren wesentliche Punkte. Zum einen gibt es unterschiedliche
Handelsstufen und Mehrwertsteuersätze, zum anderen haben viele
europäische Länder keine Mengensteuerungsinstrumente, wie sie in
Deutschland den Markt wesentlich steuern. Durch Therapiehinweise,
Budgetierungen etc. wird der Zugang der Patientinnen und Patienten
zu innovativen Arzneimitteln reglementiert.
Auch wenn der AVR erneut behauptet, dass die Ausgaben für
Arzneimittel über denen für die ambulante Versorgung lägen, stimmt
dies nicht. Die 30 Mrd. Euro werden nicht für Arzneimittel, sondern
für die Arzneimittelversorgung, das heißt auch für alle Handelsstufen
und die Mehrwertsteuer ausgegeben. Wenn ein Generikum 1 EUR als
Herstellerabgabepreis kostet, bezahlt die Krankenkasse nach allen
Handelsstufen und dem Zugriff des Finanzministeriums fast 11 EUR.
Interessant ist auch die Abwehrhaltung des Vorstandsvorsitzenden
des AOK-Bundesverbandes gegen die Überlegungen, das Kartellrecht für
Bereiche der GKV in Anwendung zu bringen, die wettbewerblich
orientiert sind. Es geht ihm nur um die Sicherung seiner
monopolartigen Stellung. Die meisten Gesetzlichen
Krankenversicherungen wünschen sich die Einführung des Kartellrechts.
Der AOK-Bundesverband steht hier nicht für die GKV.
Pressekontakt:
Joachim Odenbach
Tel. 030/27909-131
jodenbach(at)bpi.de