Wer die Qual hat, hat die Wahl, so ist es oft auch bei der Suche nach einem geeigneten Tagesgeldkonto. Gerade aber im Bereich der Tagesgeldanlagen mit monatlicher Zinsausschüttung gibt es noch Nachholbedarf durch die Banken – Ausnahmen bestätigen hier aber wieder einmal die berühmte Regel.
(firmenpresse) - Jeder Sparer setzt bei seiner Geldanlage andere Prioritäten. Während der eine seine Zinsen gerne ein Mal im Jahr direkt auf die Sparanlage haben möchte, um den Zinseszinseffekt nutzen zu können, will der andere seine Zinsen monatlich ausgezahlt bekommen. Diesen Sparertyp haben inzwischen auch einige Banken für sich entdeckt hinsichtlich der Anlageart Tagesgeld – und bieten deshalb Tagesgeld mit monatlicher Zinsausschüttung an.
Noch bieten aber nur wenige Banken die Möglichkeit an, ein Tagesgeldkonto auch mit monatlicher Zinsausschüttung zu führen. Drei gute Angebote gibt es jedoch in diesem Bereich: Die Volkswagen Bank, die Mercedes-Benz Bank und die DKB, die Deutsche Kreditbank.
Von den Zinsen her ist das Tagesgeldkonto der Volkswagen Bank dabei das derzeit am besten verzinste Angebot. Trotz der 2,00 Prozent Zinsen p.a. gibt es dort die Möglichkeit, sich die Zinsen auch monatlich auszahlen zu lassen. Dies ist vor allem dann sinnvoll, wenn man sich Geld auf die hohe Kante legen, zugleich aber eine regelmäßige monatliche Zusatzzahlung haben möchte. Der momentan vergleichsweise gute Zinssatz ist dabei erhältlich bis zu einer Anlagesumme von 20.000 Euro, für alle angelegten Tagesgelder darüber hinaus gibt die Volkswagen Bank einen Zinssatz von 1,35 Prozent jährlich.
Bei allen guten Zinsen und der monatliche Gutschrift der Zinsen sollte aber der Freistellungsauftrag nicht vergessen werden! Nur dann erhalte ich als Sparer beim Tagesgeld die guten Zinsen auch tatsächlich, ansonsten wird automatisch Abgeltungssteuer abgeführt. Und es wäre doch schade, wenn dann die schönen Zinsen zu mehr als einem Viertel weg wären, nur weil vergessen wurde, den Freistellungsauftrag bei der Bank zu stellen, bei welcher das Tagesgeld angelegt wird! Erst mit der Steuererklärung könnte man dann die Zinsen zurückholen, die bis zur Höhe des Sparerpauschbetrags nicht abgegolten werden müssen.