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Bilanzbuchhalter und Steuerberater - Mehr Kooperation gewünscht

ID: 260389

(firmenpresse) - Bonn, 15. September 2010 – Nichts ist beständiger als der
Wandel im Finanz- und Rechnungswesen. Vor allem kleine und
mittelgroße Unternehmen stehen vor wachsenden
Herausforderungen, um gesetzliche Vorgaben rund um ELENA,
BilMoG oder IFRS zu erfüllen. In vielen Fällen arbeiten
Bilanzbuchhalter und Steuerberater eng zusammen, um
Unternehmen bedarfsgerecht zu betreuen. Bilanzbuchhalter
fungieren gerade im Mittelstand als Bindeglied: Sie
koordinieren in den Firmen Belange des Rechnungswesens
und wirken auf Seiten der Steuerkanzleien an der Erstellung
wichtiger Unterlagen für eine korrekte Besteuerung mit.

In der Praxis erschweren berufsrechtliche Schranken die
vertrauensvolle Zusammenarbeit zwischen den Berufsgruppen,
bemängelt der Bundesverband der Bilanzbuchhalter und
Controller e.V. (BVBC). Regelmäßig kommt es zu gerichtlichen
Auseinandersetzungen. Häufiger Streitpunkt ist die Frage der
freien Mitarbeit von selbstständigen Bilanzbuchhaltern bei
Steuerberatern. Das Oberlandesgericht Nürnberg hat in dieser
Sache eine Klage der zuständigen Steuerberaterkammer
abgewiesen. Nach Ansicht des OLG ist die bundesweite Suche
einer Steuerberatungsgesellschaft nach Bilanzbuchhaltern
entgegen der Auffassung der Steuerberaterkammer
rechtmäßig. Das Gericht hält insbesondere den
weisungsgebundenen Einsatz von freien Mitarbeitern unter der
fachlichen Aufsicht und beruflichen Verantwortung des
Steuerberaters ohne räumliche Einschränkungen für möglich.
Gegen das OLG-Urteil (Az. 3 U 178/09) wurde Revision
eingelegt, so dass jetzt ein BGH-Urteil endgültige Klarheit
bringen soll (Az. I ZR 95/09). Auch das Oberverwaltungsgericht
Nordrhein-Westfalen bekräftigt in einem aktuellen Urteil (Az. 4 A
2698/04), dass eine freie Mitarbeit eines Bilanzbuchhalters bei
einem Steuerberater grundsätzlich erlaubt ist.





Die aktuelle Rechtsprechung stärkt die Position der
selbstständigen Bilanzbuchhalter und erweitert die
Möglichkeiten einer Zusammenarbeit mit Steuerberatern.
„Bestehen zwei separate Auftragsverhältnisse zu einem
Mandanten, so ist die Zusammenarbeit grundsätzlich zulässig.
Andere Arten der Zusammenarbeit und Kooperation werden von
den Steuerberaterkammern nach wie vor bekämpft. Das
Berufsrecht der Steuerberater wird insoweit aber zunehmend
auch von Gerichten als verfassungswidrig kritisiert“, betont
Rechtsanwalt Dr. K. Jan Schiffer, Bonn, Mitglied im Beirat des
BVBC.

Gerade die enge Kooperation von Bilanzbuchhaltern und
Steuerberatern eröffnet vielfältige Synergien. "Gemeinsam
lassen sich die Prozesse noch flexibler und effizienter
gestalten", so BVBC- Präsidiumsmitglied Bärbel Ettig,
selbstständige Bilanzbuchhalterin und Leiterin des BVBC-
Arbeitskreises der Selbstständigen. „Angesichts steigender
Anforderungen im Finanz- und Rechnungswesen hat daran vor
allem die mittelständische Wirtschaft ein enormes Interesse.“
Der BVBC fordert vom Gesetzgeber schnell eine einheitliche
und klare Rechtsgrundlage.

Die Bundessteuerberaterkammer signalisierte auf Anfrage des
BVBC, die Berufsordnung der Steuerberater zu überarbeiten
und die Vorschrift des § 52 BOStb zu streichen.

- freie Verwendung bei Quellenangabe, 2 Belege erbeten

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Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Ãœber den BVBC: Der BVBC ist die zentrale Interessenvertretung der
Bilanzbuchhalter und Controller in Deutschland. Der Verband
diskutiert auf politischer und wirtschaftlicher Ebene neue
Perspektiven des Finanz- und Rechnungswesens sowie
Controlling und gestaltet diese maßgeblich mit. Zu den Mitgliedern
zählen Fach- und Führungskräfte im Finanz- und
Rechnungswesen. Der BVBC engagiert sich für eine
kontinuierliche und praxisgerechte Weiterqualifizierung des
Berufsstandes.



PresseKontakt / Agentur:

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Tel: 0221.356860-0, Fax: 0221.356860-55
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Datum: 20.09.2010 - 10:57 Uhr
Sprache: Deutsch
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Meldungsart: Unternehmensinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 20.09.2010

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