(ots) - ------------------------------------------------------------------------
Ad-hoc-Mitteilung übermittelt durch euro adhoc mit dem Ziel einer
europaweiten Verbreitung. Für den Inhalt ist der Emittent verantwortlich.
--------------------------------------------------------------------------------
Unternehmensrecht
21.09.2010
Mit Bescheid der Wiener Börse AG (WBAG) vom 16.9.2010, der
webfreeTV.com Multime-dia Dienstleistungs Aktiengesellschaft
(webfreeTV.com), zugestellt am 20.09.2010, hat der Vorstand der WBAG
entschieden, die Zulassung der Aktien der webfreeTV.com zum
Geregelten Freiverkehr der Wiener Börse als Wertpapierbörse mit
Ablauf des 31.10.2010 gemäß § 66 Abs 8 iVm § 64 Abs 5 BörseG zu
widerrufen. Der Widerruf gründet im Wesentlichen auf der Annahme, es
liege ein beharrlicher Verstoß gegen die die Gesellschaft als
Emittentin treffenden Folgepflichten, insbesondere gemäß §§ 81 bis 87
und 91 bis 94 BörseG, vor. Von der gesetzlich eingeräumten
Möglichkeit der Setzung einer Nachfrist zur Herstellung des
gesetzmäßigen Zustandes vor Widerruf der Zulassung hat die Behörde,
ohne dies näher zu begründen, keinen Gebrauch gemacht.
Der Vorstand der Gesellschaft wird gegen diesen Bescheid alle ihm zur
Verfügung stehenden Rechtsmittel ausschöpfen, um insbesondere die
Anlegerinteressen der Aktionäre der Gesellschaft bestmöglich zu
wahren.
Die von der Behörde angenommene beharrliche Verletzung der
Folgepflichten lag zum Zeitpunkt des Widerrufs nach der Auffassung
des Aufsichtsrates der Gesellschaft nicht vor und war insbesondere
infolge Neubestellung des Vorstandes auch für die Zukunft nicht zu
befürchten. Für den Vorstand und den Aufsichtsrat ist darüber hinaus
nicht nachvollziehbar, warum die WBAG nicht von der ihr gesetzlich
eingeräumten Möglichkeit Gebrauch gemacht hat, die Gesellschaft unter
Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Herstellung des gesetzlichen
Zustandes vor Ausspruch des Widerrufs aufzufordern, zumal nach der
festen Ãœberzeugung des Aufsichtsrates und des Vorstandes der
Gesellschaft Anlegerinteressen, welche gegen die Setzung einer
solchen Nachfrist sprechen würden, weder vorliegen noch bescheidmäßig
begründet werden.
Ende der Mitteilung euro adhoc
--------------------------------------------------------------------------------
ots Originaltext: webfreetv.com Multimedia Dienstleistungs AG
Im Internet recherchierbar: http://www.presseportal.de
Rückfragehinweis:
Dr. Alexander Vogel
Alleinvorstand webfreetv.com
Rückfragen: +43 699 1900 3204
ir(at)webfreetv.com
a.vogel(at)webfreetv.com
Branche: Internet
ISIN: AT0000766308
WKN: 934402
Index: Standard Market Auction
Börsen: Berlin / Freiverkehr
Frankfurt / Freiverkehr
Wien / Geregelter Freiverkehr