(firmenpresse) - Die Prokura kann vom Unternehmen jederzeit erteilt, aber auch widerrufen werden. Sie bedeutet erweiterte Vertretung nach Innen und nach Außen und ist daher mit vielen Rechten und Pflichten verbunden. Die Ernennung zum Prokuristen ändert auch arbeitsrechtlich sehr viel für beide Seiten.
Seit mehreren Jahren veranstaltet Symposia Event ein Spezialseminar für Prokuristen. Immer wieder stellen die vortragenden Rechtsanwälte Dr. Thoms Frad (Handelsrecht, Strafrecht, Unternehmensstrafrecht) und Dr. Stefan Köck (Arbeitsrecht) dabei die gleichen Unklarheiten und Gefährdungspotenziale bei den Teilnehmern fest. Auch Geschäftsführer und Unternehmer wissen manchmal nicht genau genug, wie diese Position geregelt ist, und was sie für das Unternehmen bedeutet.
Wer seine Rechten und Pflichten nicht ganz genau kennt, riskiert Kompetenzüberschreitung sowie Fehler bei der Zeichnung und bei rechtswirksamen Erklärungen für sein Unternehmen. Das bedeutet für den Betreffenden und sein Unternehmen völlig unnötiges Risiko. Immer wieder landen derartige Fälle vor Gericht, was unnötigen Aufwand, Nerven und Geld kostet. Selbst Großunternehmen aus dem Bankbereich bleiben davon nicht verschont.
Ein Prokurist, der genau weiß was er darf, bringt noch mehr Ruhe und Kompetenz in seinen Arbeitsbereich und sein Unternehmen. Das Intensivseminar „Die Prokura“ http://www.symposia.at/pdf/MA270307.pdf ist daher für Prokuristen und Geschäftsführung von gleich großer Bedeutung.
Gemeinsam mit den besten Referenten und in ihrem jeweiligen Geschäftsbereich ganz besonders anerkannten Firmen veranstaltet Symposia Event www.symposia.at exklusive Intensivseminare für das mittlere und gehobene Management. Wir haben uns ganz bewusst auf Rechts- und Haftungsfragen sowie auf Finanzthemen konzentriert.