PresseKat - Nach Lehrern werden nun Richter bewertet

Nach Lehrern werden nun Richter bewertet

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Marktplatz-recht.de startet Richterbewertung

(PresseBox) - Pünktlich zum 68. Deutschen Juristentag in Berlin nimmt eine Richter- und Gerichtsbewertung im Internet ihren Betrieb auf.
Die Bewertung der Richter und Gerichte erfolgt wie in der Schule anhand eines Notensystems von 1 bis 6. Nach der Eingabe des Gerichts, der Kammer, des Namens des Richters, der Funktion und dem Datum der mündlichen Verhandlung kann der Anwalt seine Noten vergeben. Dabei kommen ausschließlich sachliche Bewertungskriterien zum Einsatz. Unseriöse Beiträge werden sofort gelöscht.
Zu den Bewertungskriterien für das Gericht zählen die die technische Ausstattung, die Besprechungsmöglichkeiten, die Gerichtskantine/Cafeteria, die Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln, Parkmöglichkeiten für Anwälte und ob ein Cafe für Mandantentreffen in der Nähe ist.
Bei der Richterbeurteilung geht es um zügige Terminierungen, die Erreichbarkeit, die Vorbereitung des Richters, die Verhandlungsführung, die fachliche Kompetenz, die Qualität der Hinweise, die Qualität der Beweisaufnahme, die konstruktiven Vergleichsverhandlungen und wie sehr sich der Mandant "gerecht" behandelt fühlt.
Entsprechend den Vorgaben des Bundesgerichtshofes bei der "Spick-mich-Entscheidung" (BGH, Urt. v. 23.06.2009 - VI ZR 196/08; NJW 39/2009, 2888ff) ist unter anderem gewährleistet, dass die genannten Richterinnen und Richter Zugang zu den Bewertungen haben und nicht über die Namenssuche bei Google auffindbar sind. Des weiteren ist hier ein geschlossener Benutzerkreis mit entsprechendem Informationsbedürfnis betroffen. "Alt-Informationen" werden automatisch nach 24 Monaten gelöscht und "Ausreißer" bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
"Mit unserer Richter- und Gerichtsbewertung haben Rechtsanwälte nun erstmals die Möglichkeit systematisch die Qualität der Justiz zu evaluieren. Das Ergebnis soll ein konstruktiver Beitrag der Anwaltschaft sein, damit Gerichte besser, effektiver und bürgernaher werden", erklärt der Rechtsanwalt Michael Friedmann, Geschäftsführer von der QNC GmbH.




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QNC betreibt seit 2000 das größte deutsche Online Magazin www.123recht.net und seit 2004 den Beratungsdienst www.frag-einen-anwalt.de. Beide Seiten erzielten zusammen im September 2008 über 5 Mio Seitenaufrufe monatlich. Die Community verfügt über 140.000 registrierte User und über 2.000 Rechtsanwälte. Der Dienst frag-einen-anwalt.de wurde im Februar 2008 bei einem Vergleich von acht Online-Rechtsberatungen von der Redaktion der Zeitschrift finanzTEST zum Testsieger gekürt.

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Datum: 22.09.2010 - 17:15 Uhr
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