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Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Neuordnung des Kreislaufwirtschafts- und Abfallrechts

ID: 262687

(ots) - Für Industrie und Handel ist eine zentrale Neuerung
im Entwurf des Kreislaufwirtschaftgesetzes die Absicht, eine
"einheitliche Wertstofftonne" einzuführen.

Handel und Industrie haben mit den dualen Systemen unter Beweis
gestellt, dass Wertstoffe, die in Verpackungsabfällen enthalten sind,
auf einem hohen technischen Niveau wiederverwertet werden und zu
hochwertigen Produkten verarbeitet werden können. Vor diesem
Hintergrund beschränkt die AGVU ihre Stellungnahme zum
Referentenentwurf des Kreislaufwirtschaftgesetzes auf die
beabsichtigte Einführung einer Wertstofftonne.

Die AGVU ist der Auffassung, dass der Gesetzgeber bereits im
Kreislaufwirtschaftsgesetz entscheiden sollte, wann und zu welchen
Bedingungen eine Wertstofftonne eingeführt werden soll. Die Politik
kann sich nicht davor drücken, im Gesetz die verbindliche
Geschäftsgrundlage für die Einführung einer Wertstofftonne zu
definieren. Die Einführung einer Wertstofftonne berührt Fragen der
Produktverantwortung, der Finanzierung, der Logistik, der
Anforderungen an das Verhalten der Bürger etc. Diese Fragen darf der
Gesetzgeber nicht der Verwaltung zur Beantwortung überlassen, sondern
muss sie selbst entscheiden.

In diesem Zusammenhang betont die AGVU, dass weiterhin folgende
Prinzipien gelten müssen:

- "Einheitliche Wertstofftonne" muss bedeuten, dass alle
stoffgleichen Wertstoffe in einer Tonne gesammelt werden. Im
Sinne der Effizienz und im Sinne der Verbraucherfreundlichkeit
dürfen nicht nebeneinander laufende Sammelsysteme für denselben
Wertstoff entstehen.
- Sammlung und Verwertung von Wertstoffen unterliegen
nicht der kommunalen Daseinsvorsorge und damit auch nicht de
Andienungspflicht.
- Die Leistungen Sammeln, Sortieren und Verwerten müssen auch für




die Wertstofftonne ausschließlich im freien Wettbewerb vergeben
werden.
- Hersteller und Inverkehrbringer von Verpackungen werden bereits
jetzt ihrer Produktverantwortung gerecht und dürfen finanziell
nicht zusätzlich belastet werden.
- Bei Einführung einer Wertstofftonne darf die stoffliche Reinheit
der gesammelten Wertstoffe qualitativ nicht verschlechtert
werden.



Pressekontakt:
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e.V., Hausvogteiplatz 2,
10117 Berlin, Telefon 030-206 42 66, Fax 030-20 64 2688,
Email: online(at)agvu.de, www.agvu.de


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Datum: 23.09.2010 - 10:27 Uhr
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