Insolvenzverwalter verklagt ehemaligen Karstadt-Chef
(pressrelations) - Karstadt-Insolvenzverwalter Klaus Hubert Görg will den ehemaligen Karstadt-Chef Stefan Herzberg auf Schadensersatz verklagen. Der Manager soll dafür haftbar gemacht werden, dass er von der Konzernmutter Arcandor nicht rechtzeitig vor Insolvenzanmeldung im Juni 2009 noch 250 Millionen Euro für Karstadt eingefordert hat. Der Betrag stand der Warenhauskette aufgrund eines Ergebnisübernahmevertrags als Verlustausgleich für das Geschäftsjahr 2007/2008 zu, wurde aber nie gezahlt. Wie das manager magazin in seiner neuen Ausgabe (ab 24. September im Verkauf) berichtet, will Görg noch vor Monatsende eine Musterklage gegen Herzberg einreichen.
Herzberg, so die Argumentation des Insolvenzexperten, stand möglicherweise in einem Interessenkonflikt, weil er seit Dezember 2008 auch im Vorstand von Arcandor saß und deshalb frühzeitig von der prekären Lage bei der Holding wissen konnte. Aus Gründen der Prozessökonomie soll der Regressanspruch allerdings auf 25 Millionen Euro begrenzt werden. Herzberg wies die Vorwürfe auf Nachfrage von manager magazin als substanzlos zurück:
"Herr Görg hat sich verrannt. So, wie sich der Sachverhalt bisher darstellt, können Anwälte ohne weitere Prüfung eine taugliche Grundlage für ein pflichtwidriges Verhalten des Managements momentan nicht erkennen."
Mit der Klage will Görg verhindern, dass Gläubiger ihn selbst wegen Nicht-Ausschöpfung von Ansprüchen in Haftung nehmen. Görg setzt darauf, dass die D O-Versicherung, der Haftpflichtschutz für Manager, für etwaige Zahlungen aufkommt. Die Policen für Ex-Führungskräfte hatte Görg eigens für solche Fälle bis zum 30. September 2010 verlängert.
Bis zu diesem Datum will Görg auch Ansprüche gegen sämtliche Führungskräfte der ehemaligen Arcandor-Gesellschaften bei der Versicherung anmelden.
Betroffen sind insgesamt knapp 50 Manager, von denen einige noch bei Karstadt aktiv sind. Mit möglichen Millionenzahlungen des Versicherungskonsortiums, das von der Allianz angeführt wird, hofft Görg die Ausschüttung an die Gläubiger erhöhen zu können.
Autor: Thomas Werres
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Hamburg, 23. September 2010
manager magazin
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