PresseKat - ots.Audio: Herbstliches Highlight: Drachen steigen lassen - worauf muss man achten?

ots.Audio: Herbstliches Highlight: Drachen steigen lassen - worauf muss man achten?

ID: 264197

(ots) -
Wenn es im Herbst stĂŒrmisch wird, beginnt die Hochsaison fĂŒr
Drachen. Ob selbstgebastelt mit Schleifen am Schwanz, ob Lenkdrachen
oder Spezialmodell fĂŒr das Kite-Boarding: einen Drachen steigen zu
lassen ist fĂŒr viele der Höhepunkt des Herbstes. Folgendes sollten
Sie dabei beachten, rĂ€t Katrin RĂŒter de Escobar vom Gesamtverband der
Deutschen Versicherungswirtschaft:

O-Ton, 27 sec.

"Die Wiese, an der man das steigen lÀsst, sollte weit weg sein von
Stromleitungen, Straßen oder Bahnschienen. Den Drachen sollte man nur
bei WindstÀrken steigen lassen, die man noch unter Kontrolle haben
kann. Man muss die Leine immer sicher fassen können, sonst kann es
bei starkem Wind zu Verletzungen fĂŒhren. Beispielsweise wenn man ohne
Handschuhe die Drachenleine hÀlt, deswegen sollte man möglichst auch
immer Handschuhe tragen beim Drachen steigen lassen."

Immer wieder verfangen sich Drachen in ĂŒberirdischen
Stromleitungen. Wie man sich dann am besten verhĂ€lt, weiß Susanne
Woelk von der Aktion DAS SICHERE HAUS:

O-Ton, 21 sec.

"Das Allererste ist, reflexartig die Leine loszulassen. Man muss
den Drachen loslassen, man muss ihn praktisch verloren geben. Der
Drache ist hinĂŒber, man kommt einfach nicht mehr dran und man darf
auf gar keinen Fall versuchen, Drachen selber zu befreien. Das kann
tödlich enden. Dann sollte man den Störungsdienst des
Energieversorgers verstÀndigen und die Gefahrenstelle sichern."

Vorsicht und gesunder Menschenverstand schĂŒtzen vor UnfĂ€llen, sagt
die Versicherungsexpertin RĂŒter de Escobar. Außerdem empfiehlt sie
eine private Unfallversicherung sowie eine private
Haftpflichtversicherung. Ihr Tipp: Wer im Fall der FĂ€lle abgesichert
sein will, sollte sich erkundigen, ob die Haftpflichtversicherung fĂŒr
SchÀden aufkommt, die durch den Drachen entstehen:





O-Ton, 20 sec.

"Es gibt eine kleine Änderung bei der
Luftverkehrs-Zulassungsordnung, die fĂŒr Kleinflieger eine
Pflicht-Haftpflichtversicherung vorschreibt. Das bedeutet, dass die
dann automatisch nicht mehr unter den Schutz der privaten
Haftpflichtversicherung fÀllt. Nur wirkliche SpielgerÀte fallen
darunter und das hat der Gesetzgeber nicht so klar definiert."

Bei Sturm und Gewitter sollte man seinen Drachen auf keinen Fall
in den Himmel schicken. FĂŒr AnfĂ€nger gilt: Lassen Sie maximal bis
WindstÀrke 5 Ihren Drachen steigen. Das entspricht einer frischen
Brise, bei der sich kleine BĂ€ume schon biegen.

ACHTUNG REDAKTIONEN:

Das Tonmaterial ist honorarfrei zur Verwendung. Sendemitschnitt bitte
an ots.audio(at)newsaktuell.de.



Pressekontakt:
Kontakt: Katrin RĂŒter de Escobar, GDV, Tel: 030 / 2020 5119,
k.rueter(at)gdv.de
Dr. Susanne Woelk, Aktion DAS SICHERE HAUS, Tel.: 040 / 29 81 04 62,
s.woelk(at)das-sichere-haus.de


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Datum: 27.09.2010 - 04:30 Uhr
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