(ots) - Schwere Kritik an den öffentlich-rechtlichen
Rundfunkanstalten hat heute in Berlin der Vorsitzende des
Zeitungsverlegerverbands Nordrhein-Westfalen und Geschäftsführer der
WAZ-Mediengruppe, Christian Nienhaus, geäußert. Im Internet und auf
mobilen Endgeräten seien die gebührenfinanzierten Sender harte
Konkurrenten der Verlage in einem unfairen Wettbewerb, sagte Nienhaus
bei einer Veranstaltung der Konrad-Adenauer-Stiftung. Es stelle sich
die Frage, ob die Online-Expansion des öffentlich-rechtlichen
Rundfunks, die auf eine Verdrängung hinauslaufe, mit dem
verfassungsrechtlich gebotenen Funktionsauftrag der Presse in
Einklang stünde. Angesichts der Gratisangebote von ARD und ZDF
könnten die Verlage auf ihren Nachrichtenportalen keine Bezahlmodelle
entwickeln. "Wenn der öffentlich-rechtliche Rundfunk nur eine
Richtung kennt, nämlich die Expansion bei Einnahmen und Inhalten ohne
Selbstbeschränkung, dann ist zu fragen, ob diese Praxis mit EU-Recht
vereinbart ist. Dies ist ein Akt der Selbstverteidigung", erklärte
Nienhaus.
Als weitere wichtige Voraussetzung für die Entwicklung der
digitalen Verlagsangebote nannte der Vorsitzende des
nordrhein-westfälischen Verlegerverbands ein umfassendes
Leistungsschutzrecht. Oberstes Ziel sei es dabei, die Inhalte von
Zeitungen und Zeitschriften vor gewerblichen Zugriffen Dritter zu
schützen. Damit verlangten die Verlage nicht mehr als das, was
Fernsehsender, Konzertveranstalter, Filmproduzenten und
Datenbankhersteller bereits seit Jahrzehnten hätten. Die Verlage
wollten auch im Internet Qualitätsjournalismus und Vielfalt mit hohem
personellen und finanziellen Aufwand sicherstellen. Die Voraussetzung
dafür sei, dass die gewerbliche Nutzung der elektronischen
Presseangebote bezahlt werde.
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