(ots) - Das Portal für Dienstleistungen in Europa bietet
jetzt auch Informationen zu den Staaten des Europäischen
Wirtschaftsraums (EWR). Das Portal 21 ( www.portal21.de ) erweitert
damit das bisherige Angebot zu den EU-Mitgliedstaaten um das
Dienstleistungsspektrum in Island, Liechtenstein und Norwegen.
Seit Jahresende 2009 informiert das Portal 21 deutsche
Dienstleistungsempfänger, sowohl Unternehmer als auch Verbraucher,
über Dienstleistungen in Europa. Das beinhaltet Auskünfte zum
Rechtsrahmen in den EU-Mitgliedstaaten, etwa zum Internationalen
Privatrecht, zum Vertragsrecht und Gesellschaftsrecht. Weiterhin
bietet das Portal Informationen über die Voraussetzungen der Aufnahme
und Ausübung von Dienstleistungen im EU-Ausland, über den
Verbraucherschutz, über den Rechtsschutz in den Mitgliedstaaten sowie
über geeignete Anlaufstellen für Dienstleistungsempfänger. Die
neuesten Entwicklungen im Dienstleistungssektor greifen die
"Aktuelles"-Meldungen auf, die neuerdings auch per RSS-Feed bezogen
werden können.
Berücksichtigt werden Informationen über alle EU-Mitgliedstaaten
außer Deutschland. Das Portal 21 dient der Umsetzung des Artikels 21
der europäischen Dienstleistungsrichtlinie (Richtlinie 2006/123/EG)
in Deutschland.
Eingerichtet wurde das Portal 21 von Germany Trade & Invest und
dem Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)
im Auftrag des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie
sowie des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz. Germany Trade & Invest fungiert in diesem
Zusammenhang als Anlaufstelle für Unternehmer in Deutschland. Das BVL
stellt Informationen zum Verbraucherschutz und Rechtsschutz für
Verbraucher bereit und ist gleichzeitig Anlaufstelle für die
Verbraucher in Deutschland.
Hintergrund der aktuellen Erweiterung des Portals 21 um die
Informationen zum Europäischen Wirtschaftsraum ist eine nachträgliche
Aufnahme der Dienstleistungsrichtlinie in den Anhang X des Abkommens
über den Europäischen Wirtschaftsraum (EWR-Abkommen), wodurch diese
Richtlinie grundsätzlich nun auch für Island, Liechtenstein und
Norwegen Anwendung findet.
Germany Trade & Invest ist die Gesellschaft für Außenwirtschaft
und Standortmarketing der Bundesrepublik Deutschland. Die
Gesellschaft berät ausländische Unternehmen, die ihre
Geschäftstätigkeit auf den deutschen Markt ausdehnen wollen. Sie
unterstützt deutsche Unternehmen, die ausländische Märkte erschließen
wollen, mit Außenwirtschaftsinformationen.
Das Bundesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit
(BVL) ist eine selbstständige Bundesoberbehörde im Geschäftsbereich
des Bundesministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und
Verbraucherschutz (BMELV). Der Aufgabenschwerpunkt des BVL liegt im
gesundheitlichen Verbraucherschutz. Seit 2006 hat das BVL außerdem
gesetzliche Zuständigkeiten im wirtschaftlichen Verbraucherschutz
übernommen und engagiert sich unter anderem im Bereich des
grenzüberschreitenden kollektiven Verbraucherschutzes.
Pressekontakt:
Germany Trade & Invest
Eva Henkel
email: eva.henkel(at)gtai.com
Tel.: 030 200099-173
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