(ots) - Mit deutlichen Worten kritisiert die BARMER GEK
Vorstandsvorsitzende Birgit Fischer die geplanten Änderungen der
Regierungsfraktionen CDU/CSU und FDP zum
Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG): "Bei der Neuordnung des
Arzneimittelmarktes scheint die Bundesregierung Gesundheitspolitik
mit Wirtschaftspolitik zu verwechseln." Noch im Frühjahr habe sich
die schwarz-gelbe Koalition damit gebrüstet, das Preisdiktat der
Pharmalobby zu brechen. "Jetzt kassiert sie das eigene
Gesetzesvorhaben wieder, indem die Standards für eine Nutzenbewertung
abgesenkt und unabhängige Entscheidungsgremien weiter geschwächt
werden", so Fischer.
Laut Änderungsantrag 4 zu Artikel 1 Nummer 13 AMNOG / § 92 SGB V
soll der Gemeinsame Bundesausschuss künftig die Unzweckmäßigkeit
eines Arzneimittels beweisen. Nur unter dieser Bedingung soll dem
Gremium noch ein Verordnungsausschluss möglich sein. Bislang reichen
dafür Hinweise zum fehlenden Nutzen eines Präparats auf Basis der
vorhandenen Studienlage. Experten halten diese Beweislastumkehr für
nicht realisierbar.
Noch weitere Änderungsanträge zum AMNOG stoßen bei der BARMER GEK
auf Skepsis. So sollen die Kriterien der Nutzenbewertung nun per
Rechtsverordnung im Bundesgesundheitsministerium festgelegt werden.
Als abwegig bezeichnet Fischer auch den Plan, Arzneimittel für
seltene Erkrankungen und solche, die angeblich ohne wirtschaftliche
Bedeutung sind, von der Nutzenbewertung freizustellen. "Auch
Arzneimittel für seltene Erkrankungen müssen nicht automatisch einen
Zusatznutzen mit sich bringen, sofern eine bisherige Therapieform
existiert", so Fischer.
"Das Gesetzesvorhaben darf jetzt nicht nachträglich entkernt
werden. Die Definition von Bewertungskriterien muss durch unabhängige
wissenschaftliche Institutionen erfolgen, das Ministerium sollte sich
heraus halten. Hier bietet sich die Expertise des Instituts für
Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG) an."
Für Rückfragen:
BARMER GEK Presseabteilung,
Athanasios Drougias,
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Dr. Kai Behrens,
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