(ots) - ewswire) - Das Verfassungsgericht der
Ukraine hat heute die Verfassungsreform vom Jahr 2004 aufgehoben. Die
endgültige und nicht berufungsfähige Entscheidung wurde heute durch
den Obersten des Verfassungsgerichts der Ukraine, Anatoliy Holovin,
bekanntgegeben. Durch das Inkrafttreten dieser Entscheidung stellt
die Ukraine gemäss der ursprünglichen Verfassung von 1996 die
präsidentielle-parlamentarische Republik wieder her.
Die Anhörungen über die Verfassungsreform begannen am 23.
September als Antwort auf Anfragen, die durch 252 ukrainische
Parlamentarier am 14. Juli des Jahres eingereicht wurden. In der
Geschichte der Ukraine waren die verfassungsrechtliche
Implementierung immer ein problematisches Kapitel.
Die erste Verfassung von 1996 wurde nach lebhaften, landesweiten
Diskussionen, die 5 Jahre anhielten, verabschiedet. Die
Verfassungsergänzungen vom Jahr 2004 wurden inmitten einer ernsten
politischen Krise verabschiedet und sollten einen politischen
Kompromiss zwischen zwei rivalisierenden Lagern herstellen.
Die neue Entscheidung stellt die präsidentielle-parlamentarische
Republik des Landes wieder her und erhöht die Machtbefugnisse des
Präsidenten, indem er das Recht besitzt, den Regierungschef, alle
Minister und die Leiter einer Reihe von anderen Positionen, die mit
Exekutivbefugnissen ausgestattet sind, zu ernennen oder abzusetzen.
Es sollte hervorgehoben werden, dass gemäss der bis heute gültig
gewesenen Verfassungsergänzungen die Mehrheit des Parlaments das
Recht besass, eine Regierung zu bilden und dem Präsidenten einen
Kandidaten für das Amt des Regierungschefs vorzuschlagen.
Eine Zusammenfassung der verfassungsrechtlichen Geschichte der
Ukraine finden Sie unter:
http://wnu-ukraine.com/files/constitutional_court.pdf
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