Es ist geschafft nach einer umfangreichen Suche wurde endlich ein Anbieter gefunden, der allen Ansprüchen entspricht und bei dem man sich gut aufgehoben fühlt. Doch mit dem Finden des zukünftigen Anbieters ist es nicht getan. So manches sollte bei einem Strom Wechsel beachtet werden.
(firmenpresse) - Man kann seinem neuen Stromanbieter eine Vollmacht ausstellen, damit dieser den alten Vertrag, im Namen des Kunden kündigen darf. Somit hat man keine weiteren Umstände und ist auf der sicheren Seite. Sollte einem der beiden Anbieter ein Fehler unterlaufen, braucht man sich als Kunde diesen Schuh nicht anzuziehen. Ein Strom Wechsel kann mitunter recht zeitaufwendig sein, weswegen man über einen Service wie das Kündigen des alten Vertrages froh ist.
Nach einem Abschluss, egal ob im Internet oder handschriftlich ist, es notwendig eine Bestätigung des neuen Anbieters zu bekommen. Nur mithilfe dieser Bestätigung kann man sicher sein, dass der Strom Wechsel geklappt hat. In dem besagten Schreiben muss der Termin stehen, ab dem man zum ersten Mal Strom von seinen neuem Anbieter erhält. Der alte Anbieter ist verpflichtet eine Bestätigung der Kündigung seinem ehemaligen Kunden zu kommen, zu lassen und eine sogenannte Abschlussrechnung anzufertigen. Ein Wechsel von einem zum anderen Anbieter kann grundsätzlich nur am Ende eines Monats durchgeführt werden.
Da bei einem Strom Wechsel keine Arbeiten an der Technik oder gar ein neuer Zähler nötig sind, entstehen bei einem Wechsel keinerlei zusätzliche Kosten. Sollte der neue Anbieter Konkurs anmelden, was in letzter Zeit häufiger vorkommt, so ist man dank einer Ersatzversorgung geschützt. Diese Ersatzversorgung erhält man von einem ortsansässigen Stromversorger, der weder den Vertrag noch die Kosten verändern darf. Somit kann man in jedem Fall beruhigt sein, denn es ist nun einmal so, dass man nicht auf alle Eventualitäten vorbereitet sein kann. Nicht vorbereitet heißt jedoch nicht das man hilflos ist, denn es gibt für jedes Problem eine Lösung.