(ots) - Der Verbraucherschutz droht bei Mietwagen künftig
auf der Strecke zu bleiben, befürchtet die Gewerkschaft Mess- und
Eichwesen (BTE) angesichts eines Gesetzentwurfs des
Bundeswirtschaftsministeriums zur Änderung der Eichordnung. Mit der
so genannten Reparaturnovelle soll die bislang geltende Eichpflicht
für Selbstfahrermietfahrzeuge abgeschafft werden, was die
Gewerkschaft strikt ablehnt.
"Es sprechen gute Gründe dafür, diese Autos auch weiterhin
einmalig messtechnisch zu prüfen, bevor sie ebenso wie Waagen,
Treibstoffzapfsäulen oder Messgeräte im Haushaltsbereich im
geschäftlichen Verkehr verwendet werden dürfen", betont BTE-Chef
Ewald Schmidt. Die Argumentation des Bundeswirtschaftsministeriums,
wonach die Mietwagen-Prüfung aus Gründen der Produktionsgenauigkeit,
des geringen Verschleißes und des mangelnden Manipulationsinteresses
überflüssig sei, kann Schmidt nicht nachvollziehen: "Gerade die
regelmäßigen Rückrufaktionen bei Autos sprechen eine andere Sprache."
Die regelmäßige Eichung vor Ort an Messgeräten sei optimal mit der
Marktüberwachung kombinierbar. Allerdings werde für diesen
nachhaltigen Verbraucherschutz kompetentes Personal und ausreichende
Prüfausrüstung benötigt. "Mit dem Personal- und Sachmittelabbau in
den Vollzugsbehörden muss im Sinne der Verbraucher endlich Schluss
sein", fordert Schmidt.
Der BTE ist eine Fachgewerkschaft des dbb beamtenbund und
tarifunion und organisiert die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in
den Eichverwaltungen der Länder.
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Ronald Kraus
Stellv. Bundesvorsitzender
BTE - Gewerkschaft Mess- und Eichwesen
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