(ots) - Anlässlich der öffentlichen Diskussion um die
Voraussetzungen für die Vergabe von öffentlichen Fördergeldern zur
Bekämpfung des Rechtsextremismus erklärt der innen- und
rechtspolitische Sprecher der CSU-Landesgruppe im Deutschen
Bundestag, Stephan Mayer:
Das Bekenntnis für eine freiheitlich-demokratische Grundordnung
muss für jeden, der öffentliche Fördergelder für sein Wirken in
Anspruch nimmt, eine Selbstverständlichkeit sein. Ich unterstütze
daher ausdrücklich das Bestreben der Bundesministerin Dr. Kristina
Schröder, entsprechende Erklärungen von Empfängern von Fördergeldern
einzufordern.
Mit Befremden habe ich zur Kenntnis genommen, dass Empfänger dies
als eine "Art Gesinnungsprüfung" bezeichnen. Im Gegenteil, die
vorgesehene Erklärung unterstreicht den staatlichen und moralischen
Anspruch, sich gegen den Extremismus gleich welcher Couleur
einzusetzen. Einseitige Fokussierungen auf Einzelbereiche - also
allein Links- oder Rechtsextremismus - darf es aus meiner Sicht daher
nicht geben.
Der Anstieg extremistischer Gewalt in den vergangenen Jahren,
insbesondere bei linksextremistischer Gewalt, belegt eine fehlende
Toleranz gegenüber den Mitmenschen. Verständnis und toleranter Umgang
mit anderen politischen Meinungen sind jedoch Voraussetzungen für
unsere demokratische Gesellschaftsordnung. Die Neuausrichtung der
Förderung entsprechender Initiativen gegen Rechts-, Links- und
islamistischen Extremismus durch das Bundesministerium für Familie,
Senioren, Frauen und Jugend ist der richtige Weg.
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