Polizei startet bundesweite Kampagne, Informationsangebote für Opfer und Eltern sowie jugendliche Sprayer.
(firmenpresse) - Illegale Graffiti-Farbschmierereien sind ein teures Vergnügen, Sprayer haften 30 Jahre für Schaden.
Laut Angaben des Deutschen Städtetages beläuft sich der durch Graffiti-Farbschmierereien entstandene Schaden an Gebäuden und Fahrzeugen des Öffentlichen Personennahverkehrs auf rund ca. 200 Millionen Euro im Jahr.
Mit einer bundesweiten Vorbeugungskampagne ergänzt die Polizeiliche Kriminalprävention nunmehr die Ermittlungsarbeit gegen illegale Sprayer. Ziel ist es, den Respekt vor fremdem Eigentum zu fördern und den Schutz vor illegalem Graffiti zu verstärken. Mit zielgruppenspezifischen Medien will die Polizei alle Beteiligten erreichen: Ein Merkblatt klärt Opfer über die rechtliche Situation auf und gibt Ratschläge, um den Graffiti-Farbschmierereien vorzubeugen. Mit dem Faltblatt „Sprühende Fantasie kann teuer werden!“ erhalten Eltern Tipps, um das Sozialverhalten ihrer Kinder zu fördern.
Mit der Kampagne setzt die Polizei auf Information und Abschreckung. So soll in erster Linie das Unrechtsbewusstsein der jungen Sprayer geschärft werden. Schließlich ist klar: Illegale Graffiti bleiben ein teures Vergnügen. Die Sprayer machen sich nicht nur strafbar, sondern verantworten schnell einen Schaden von mehreren Tausend Euro. Wer mit 16 Jahren beim illegalen Sprayen erwischt wird, läuft Gefahr, bis zu seinem 46. Lebensjahr dafür zur Kasse gebeten zu werden. So lange gelten die zivilrechtlichen Ansprüche des Geschädigten gegenüber dem Täter. Bei illegalen Graffiti läuft eben „nicht alles wie geschmiert“.
Im neuen Faltblatt „Sprühende Fantasie kann teuer werden!“ finden Eltern Informationen über die Graffiti-Szene und Ratschläge, wie sie ihr Kind vorm illegalen Sprayen bewahren können.
Die Erfahrung der Polizei zeigt: Graffiti-Farbschmierereien schnellstmöglich beseitigen zu lassen. Aufgebrachte Graffiti-Farbschmierereien ziehen automatisch Nachahmer an.
Weitere Informationen zum Thema Graffitientfernung im Rhein-Ruhrgebiet finden sie im Internet unter www.wohnschutz.de
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