Insolvenzrecht: Anfechtbarkeit von Gehaltszahlungen in der Krise des Unternehmens: Lohnansprüche in Gefahr?
(firmenpresse) - Kurzbeschreibung
Dieses Buch wirft die Frage auf, ob Gehaltszahlungen von Arbeitnehmern in der Krise des Unternehmens bei Lohnverzicht anfechtbar sind.
Gerade die Urteile verschiedener Gerichte lassen den Eindruck entstehen, dass der Arbeitnehmer, wenn er sich auf eine Stundung der Gehaltzahlungen einlässt, um dem Unternehmen aus der Krise zu helfen, sich der Gefahr aussetzt, dass diese erarbeiteten Lohnansprüche bei Auszahlung durch den Insolvenzverwalter wieder zurückgefordert werden können.
Ob deutsches Insolvenzrecht dies wirklich zulässt, wie die höchstrichterliche Rechtsprechung aussieht und welche Strategien erfolgversprechend sind um eine Anfechtung durch den Insolvenzverwalter ins Leere laufen zu lassen, werden in diesem Buch erörtert und dargestellt.
Ãœber den Autor
Michael Merten wurde 1975 in Erfurt geboren. Nach dem Abitur in Rostock begann er seine Ausbildung bei der Bundesmarine. Nach verschiedenen Ausbildungsstationen ist er jetzt im Fachbereich Organisation Marine in Rostock tätig. Er entschied sich, seine Qualifikation durch ein Fernstudium als Wirtschaftsjurist an der Fachhochschule Nordhessen Studienzentrum Kiel/Schwentinental weiter auszubauen. Das Studium schloss er im Jahre 2010 als Jahrgangsbester seines Studienzentrums erfolgreich ab.
Bezug zum Buchthema : Die Urteile die in Bezug auf die Rückzahlung von Gehaltzahlungen von Arbeitnehmern gefällt worden sind und das immense Medienecho als Reaktion auf diese, haben mich veranlasst mich mit diesem Thema intensiver auseinander zusetzen. Ich wollte prüfen, ob das deutsche Insolvenzrecht die Anfechtung von Gehaltszahlungen zulässt und somit den Arbeitnehmer als schwächstes Glied in der Kette zusätzlich neben dem Arbeitsplatzverlust belastet. Diese interessante Analyse der Rechtssituation ergab, dass die Situation nicht befriedigend für den Arbeitnehmer ist, aber auch nicht so verheerend wie sie in den Medien dargestellt worden ist.