Keuchhusten-Impfung für Oma? / Warum Eltern und Großeltern auch einen Impfschutz gegen die Kinderkrankheit brauchen
(ots) - Wenn in einer Familie Nachwuchs geplant ist,
sollen sich die Eltern und Großeltern vergewissern, ob sie einen
Impfschutz gegen Keuchhusten besitzen. Dieser muss alle zehn Jahre
aufgefrischt werden. "Bei Erwachsenen wird der Keuchhusten oft nicht
erkannt, weil er bei ihnen milder verläuft als bei Kindern", erklärt
Dr. med. Wiebke Hellenbrand vom Robert-Koch-Institut, Berlin, im
Apothekenmagazin "BABY und Familie". Erwachsene erkranken unbemerkt
und können dann Säuglinge anstecken. Für die Kleinen kann die
Infektion lebensgefährlich werden. Denn sie haben in den ersten
Monaten noch keinen Schutz. Bei der Gelegenheit sollten Erwachsene
auch überprüfen, ob sie gegen Masern, Röteln, Diphterie und Tetanus
geschützt sind. Auch diese Impfungen benötigen Auffrischungen.
Schwangeren wird ab dem vierten Monat eine Grippeimpfung empfohlen.
Viele Infos zu Symptomen und Therapien von verschiedenen
Kinderkrankheiten auf www.baby-und-familie.de/Kinderkrankheiten
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Das Apothekenmagazin "BABY und Familie" 10/2010 liegt in den
meisten Apotheken aus und wird ohne Zuzahlung zur Gesundheitsberatung
an Kunden abgegeben.
Pressekontakt:
Ruth Pirhalla
Tel. 089 / 744 33 123
Fax 089 / 744 33 459
E-Mail: pirhalla(at)wortundbildverlag.de
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Datum: 10.10.2010 - 09:35 Uhr
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