Novelle der Verpackungsverordnung geeignet und erforderlich
- Gleiche Anforderungen für alle Marktteilnehmer
- Rechtsgutachten: Änderung verfassungsrechtlich geboten
(firmenpresse) - Die Einführung einer Vollständigkeitserklärung sowie die Aufgabenteilung zwischen Systemen der haushaltsnahen Verpackungssammlung und der Entsorgung von Gewerbeabfällen sind geeignet und erforderlich, um die ökologischen Ziele der Verpackungsverordnung zu sichern und fairen Wettbewerb herzustellen. Dieses Fazit zieht die Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt (AGVU) aus der Anhörung der beteiligten Kreise, die das Bundesumweltministerium gestern durchgeführt hat. Dazu erklärt AGVU-Vorsitzender Prof. Dr. Werner Delfmann: „Unstreitig ist, dass die Kunden keine Verpackungsabfälle zurück in den Laden bringen wollen. Die haushaltsnahe Wertstofftonne ist der einzige effektive Weg, Verpackungen vom privaten Endverbraucher zurückzunehmen. Falls der Verordnungsgeber an der Produktverantwortung in diesem Bereich festhalten will, ist daher eine Pflicht zur Teilnahme an haushaltsnahen Rücknahmesystemen logisch, wie dies im Kreislaufwirtschaftsgesetz vorgesehen ist.“
Delfmann warnt in diesem Zusammenhang davor, die Änderung der Verpackungsverordnung als Gefälligkeit gegenüber der Wirtschaft zu sehen: „Handel und Industrie könnten problemlos ohne Verpackungsverordnung leben. Wenn es jedoch aus Umweltschutzgründen eine solche Vorschrift gibt, müssen gleiche Maßstäbe für alle Marktteilnehmer gelten. Es geht nicht, dass einzelne Unternehmen sich selbst folgenlos zu Lasten ihrer Mitbewerber entsorgen.“
Im vergangenen Herbst hatte die Bund-Länder-Arbeitsgemeinschaft Abfall (LAGA) festgestellt, dass die Verpackungsverordnung in ihrer gegenwärtigen Form nicht mehr zu überwachen ist und zu Missbrauch förmlich einlädt. Seither nahm das Trittbrettfahrertum weiter sprunghaft zu. Ein im Auftrag der AGVU erstattetes Gutachten des Verwaltungsrechtsexperten Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde hat ergeben, dass das Vollzugsdefizit zu einer ungleichen Belastung der verpflichteten Unternehmen in krassem Ausmaß führt. Dies hätte nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts in ähnlichen Fällen die Verfassungswidrigkeit und Unanwendbarkeit der Verordnung zur Folge, sofern der erkannte Mangel nicht binnen angemessener Frist abgestellt wird.
Die AGVU vertritt neben führenden Unternehmen des Handels und der Konsumgüter- und Verpackungsindustrie sämtliche in ganz Deutschland zugelassenen Betreiber haushaltsnaher Sammelsysteme sowie weitere Entsorgungsdienstleister. Das Rechtsgutachten von Prof. Dr. Klaus-Peter Dolde steht unter http://www.agvu.de/berichte/gutachten.pdf zur Verfügung.
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V. (AGVU), Katrin Fricke,
Dorotheenstraße 35, 10117 Berlin, Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688.
Arbeitsgemeinschaft Verpackung und Umwelt e. V. (AGVU), Katrin Fricke,
Dorotheenstraße 35, 10117 Berlin, Tel. 030 / 206 42 66, Fax. 030 / 206 42 688.