PresseKat - Mediastream/Ideenkapital: Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

Mediastream/Ideenkapital: Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger

ID: 286389

Die Angst, im Falle einer nachträglichen Aberkennung der steuerlichen Verlustabzugsfähigkeit seitens des Finanzamtes mit hohen Steuernachzahlungen konfrontiert zu werden, bereitetet vielen Anlegern von Medien- und Filmfonds derzeit schlaflose Nächte. Für etliche Anleger der Mediastream- Fonds wurde dieses Szenario nun traurige Wirklichkeit: In den vergangenen Tagen erhielten diese die geänderten Steuerbescheide.

(firmenpresse) - Über 9000 Anleger haben in den vergangenen Jahren Anteile an der seitens des Emittenten Ideenkapital – einer Tochter der ERGO-Versicherungsgruppe – aufgelegten Filmfonds gezeichnet. Aktuell betroffen von den Steuernachzahlungen in Höhe von schätzungsweise € 150 Millionen Euro sind derzeit Zeichner der Mediastream Fonds I, II und III. Ob und inwieweit die seitens der Fondsinitiatoren hiergegen angekündigten Klagen Aussicht auf Erfolg haben werden, bleibt abzuwarten.
Statt sich auf einen positiven Ausgang der gegen die geänderten Steuerbescheide gerichteten Klageverfahren zu verlassen, sollten betroffene Mediastream-Anleger vielmehr selbst aktiv werden und deren vorliegend in Betracht kommenden Ansprüche gegenüber den involvierten Projektbeteiligten (Vertrieb/Bank/Fondsinitiatoren) durch einen auf Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen.
Neben etwaig gegebener Prospekthaftungsansprüche kommen hier Schadensersatzansprüche aufgrund nicht bzw. nicht hinreichend erfolgter Aufklärung über die im Zusammenhang mit dem Erwerb des betreffenden Medien-/Filmfonds bestehenden Risiken in Betracht. Auch im Falle des unterbliebenen Hinweises auf vorliegend zugunsten der die Fondsanteile unter anderem vertreibenden Banken geflossenen Innenprovisionen (Kick-Back) haben betroffene Zeichner der o.g. Mediastream-Beteiligungen gute Chancen, Schadensersatzansprüche mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen.



Weitere Infos zu dieser Pressemeldung:

Themen in dieser Pressemitteilung:


Unternehmensinformation / Kurzprofil:

Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.

Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.

Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.



Leseranfragen:

Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



PresseKontakt / Agentur:

Freihofstraße 6
73730 Esslingen
Tel.: 0711-9308110
Fax: 0711: 0711-368438
Mail: a.frank(at)hh-h.de
Web: www.hh-h.de

Ansprechpartner: RA Andreas Frank



drucken  als PDF  an Freund senden  Boll-Medienfonds / Boll-Filmfonds: Chancen für geschädigte Anleger KGAL/ALCAS Medienfonds-Anleger von Steuernachforderungen betroffen - Handlungsmöglichkeiten für geschädigte Anleger
Bereitgestellt von Benutzer: AFR
Datum: 29.10.2010 - 16:57 Uhr
Sprache: Deutsch
News-ID 286389
Anzahl Zeichen: 1881

Kontakt-Informationen:
Ansprechpartner: RA Andreas Frank
Stadt:

73730 Esslingen


Telefon: 0711-9308110

Kategorie:

Rechtsberatung (gewerblich)


Meldungsart: Interview
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 29.10.2010

Diese Pressemitteilung wurde bisher 0 mal aufgerufen.


Die Pressemitteilung mit dem Titel:
"Mediastream/Ideenkapital: Rechtliche Möglichkeiten für geschädigte Anleger"
steht unter der journalistisch-redaktionellen Verantwortung von

Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann (Nachricht senden)

Beachten Sie bitte die weiteren Informationen zum Haftungsauschluß (gemäß TMG - TeleMedianGesetz) und dem Datenschutz (gemäß der DSGVO).


Alle Meldungen von Rechtsanwälte Hänssler & Häcker-Hollmann