(ots) - Schnell während der Fahrt das neue Ziel eingeben
oder die Einstellungen am Navi ändern: Einer Umfrage des
Kfz-Direktversicherers R+V24 zufolge tut das jeder dritte Autofahrer.
Doch bei einem Unfall kann dieses Verhalten als "grob fahrlässig"
eingestuft werden. Interessant: Fast jeder zweite Befragte hält es
für erlaubt, das Navi während der Fahrt zu bedienen. Bei Stadtplan
oder Landkarte sind es nur 13 Prozent.
Dabei gelten für alle Navigationshilfen - ob digitales Navi oder
klassische Landkarte - dieselben Regelungen. "Zwar müssen Autofahrer
in beiden Fällen kein Bußgeld befürchten. Aber bei einem Unfall wird
so etwas oft als grob fahrlässig bewertet", erklärt Torsten Nils
Unger von R+V24. Dann kann es sein, dass der Autofahrer einen Teil
der Schuld zugesprochen bekommt - selbst wenn er den Unfall nicht
verschuldet hat. Hinzu kommt: Auch die Versicherung übernimmt unter
Umständen nicht den gesamten Schaden. "Autofahrer, die hier auf
Nummer sicher gehen wollen, sollten ihren Versicherungsvertrag
überprüfen. In einigen Tarifen wird auf den Einspruch bei grober
Fahrlässigkeit verzichtet", so Unger.
Mobiltelefon als Navi: Bußgeld möglich
Wichtig: Wer sein Handy während der Fahrt zum Navigieren benutzt,
kann zusätzlich mit einem Bußgeld von 40 Euro und einem Punkt in der
Flensburger Verkehrssünderkartei bestraft werden. Denn es ist
grundsätzlich verboten, ein Handy während der Fahrt in die Hand zu
nehmen - unabhängig davon, was man damit macht.
Unter www.navi.rv24.de finden Autofahrer Informationen dazu, was
am Steuer erlaubt ist und was nicht - und welche Bußgelder drohen.
Bild zur Umfrage:
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