Tarifeinheit muss gesetzlich verankert werden / Standortvorteil im globalen Wettbewerb nicht aufgeben
(ots) - "Die heute veröffentlichte Erklärung der
Chemie-Sozialpartner zur Tarifeinheit wird durch uns begrüßt und
ausdrücklich unterstützt", betonte Bernd Vogler, Hauptgeschäftsführer
der Chemieverbände Rheinland-Pfalz. In der Erklärung fordern der
Bundesarbeitgeberverband Chemie (BAVC) und die Industriegewerkschaft
Bergbau Chemie Energie (IG BCE) Parlament und Bundesregierung auf,
den Grundsatz der Tarifeinheit gesetzlich zu verankern. Mit ihren
Vorschlägen unterstreichen sie die Forderung, dass der Grundsatz "Ein
Betrieb, ein Tarifvertrag" erhalten bleiben muss.
"Besonders in der letzten Krise war es für unsere Unternehmen
wichtig, dass es einen Ansprechpartner bei den Gewerkschaften gab. So
konnten sie flexibel reagieren", ergänzt Vogler. Die
Chemie-Sozialpartner sehen in der Tarifeinheit eine unabdingbare
Voraussetzung für die Funktionsfähigkeit des Chemie-Tarifsystems. Die
Interessen der Gesamtbelegschaften dürfen nicht von Einzelinteressen
verdrängt werden. "Eine Spaltung der Belegschaften durch
Spartengewerkschaften würde einen wichtigen Standortvorteil unserer
Unternehmen im europäischen Vergleich ohne Not aufgeben", so Vogler.
Pressekontakt:
Tobias Göpel
Chemieverbände Rheinland-Pfalz
Bahnhofstraße 48
67059 Ludwigshafen
Telefon 0621-5 20 56-27
Mobil: 0174 - 3197666
Telefax 0621-5 20 56-727
tobias.goepel(at)chemie-rp.de
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Datum: 02.11.2010 - 16:19 Uhr
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