(ots) - Die gesetzliche Festschreibung der Tarifeinheit -
wie von einer BDA/DGB-Initiative, diversen Politikern und
Arbeitsrechtlern gefordert - würde die Koalitionsfreiheit der
Bundesrepublik auf den Kopf stellen. Zu diesem Schluss kommt der
Tübinger Arbeitsrechtler Prof. Dr. Hermann Reichold, der die
Szenarien einer verordneten Tarifeinheit im öffentlichen Dienst im
Auftrag des dbb beamtenbund und tarifunion anhand konkreter Fälle
durchgespielt hat.
"Die bestehende Praxis, die schon heute tarifplural ist, würde
durch eine völlig unkalkulierbare Situation abgelöst, die das
Tarifgefüge nachhaltig verändern könnte. Vor allem würde das
tarifpartnerschaftliche Gleichgewicht zu Ungunsten der Beschäftigten
aus dem Lot gebracht", schreibt Reichold in seiner Untersuchung. "In
Folge dieser Asymmetrie im Verhältnis zu den Arbeitgebern würden
Flächentarif und Tarifautonomie, die eigentlichen Grundpfeiler
bundesdeutscher Tarifpolitik, gravierend geschwächt werden", so
Reichold. Anstelle einer "verordneten" Tarifeinheit solle der
Gesetzgeber die positiven Lehren aus der tarifautonomen Kooperation
der Vergangenheit und Gegenwart ziehen: "Jeder Konflikt kann neue,
kreative Lösungen zu Gunsten der Beschäftigten fördern. Diese
Kreativität ginge verloren, da das Prinzip der Mehrheitsgewerkschaft
die Kommunikation unter den Gewerkschaften zurück drängt und für die
Arbeitgeberseite keine Veranlassung mehr besteht, von sich aus auf
andere Gewerkschaften als die Mehrheitsgewerkschaft zuzugehen.
Tarifverhandlungen und die erkämpften Tarifergebnisse entsprechen
durchaus dem Sinn und dem Wert von politischen Wahlen. Sie sind eine
Erfolgskontrolle. Fällt diese Kontrolle und Möglichkeit zur aktiven
tarifpolitischen Opposition gegenüber der Mehrheitsgewerkschaft weg,
sind die Folgen im Tarifbereich kaum anders als in anderen Bereichen
praktizierter oder eben nicht praktizierter Demokra¬tie. Das kann
eine freiheitliche Arbeitsverfassung, die auf ihre Akteure und nicht
auf den Staat vertraut, im Ernst nicht wollen."
"Eine gesetzliche Zwangs-Tarifeinheit würde unsere freiheitliche
Arbeitsverfassung auf den Kopf stellen", fasst Frank Stöhr, dbb-Vize
und 1. Vorsitzender der dbb tarifunion, Reicholds Ergebnisse
zusammen.
Prof. Dr. Hermann Reichold wird seine Expertise am morgigen
Freitag, 5. November 2010, beim dbb Symposium "Tarifpluralität in der
Praxis des öffentlichen Dienstes" (10.30 bis 16.00 Uhr, Hotel Hilton,
Mohrenstraße 30, 10117 Berlin) vorstellen. Weitere Referenten sind
u.a. der niedersächsische Finanzminister Hartmut Möllring,
Vorsitzender der Tarifgemeinschaft Deutscher Länder (TdL), Claus
Weselsky, Bundesvorsitzender der Gewerkschaft Deutscher
Lokomotivführer (GDL), Dr. Frank Ulrich Montgomery, Vizepräsident der
Bundesärztekammer und Ehrenvorsitzender des Marburger Bundes, sowie
Prof. Dr. Richard Giesen (Universität München).
Pressekontakt:
dbb - beamtenbund und tarifunion
Dr. Frank Zitka
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