(ots) - Die Ärztegewerkschaft Marburger Bund fordert den
Gesetzgeber und die Bundesregierung auf, die grundgesetzwidrige
Forderung der Bundesvereinigung der Deutschen Arbeitgeberverbände
(BDA) und des Deutschen Gewerkschaftsbundes (DGB) zur Festschreibung
des Grundsatzes der Tarifeinheit zurückzuweisen. "Wir werden bis hin
zum Bundesverfassungsgericht alles daran setzen, dass ein solches
Gesetz weder Wirkung noch Bestand hat", heißt es in einem Beschluss
der 118. Hauptversammlung des Marburger Bundes. Man werde alle
juristischen und übrigen Möglichkeiten als Gewerkschaft und
Berufsverband ausschöpfen, um diesen Anschlag auf das Grundrecht der
Koalitionsfreiheit (Artikel 9 Absatz 3 Grundgesetz) zu vereiteln.
"Die Ärztinnen und Ärzte in Deutschland sind mündig, selbst zu
entscheiden, welcher Gewerkschaft sie beitreten wollen und wem sie
zutrauen, unter Beachtung der Verantwortung für die Gesellschaft und
ihrer besonderen Verantwortung gegenüber dem Patienten ihre
Interessen wahrzunehmen. Darauf haben sie einen
verfassungsrechtlichen Anspruch, der auch durch den Gesetzgeber nicht
eingeschränkt werden darf", betonten die Delegierten.
Keine andere Gewerkschaft außer dem Marburger Bund sei dazu
legitimiert, Tarifverhandlungen im Auftrag und im Namen der Ärztinnen
und Ärzte an den Kliniken zu führen. "Die Tarifverträge des Marburger
Bundes entsprechen der beruflichen Realität in den Kliniken und sind
ein wichtiger Beitrag zur Behebung der zunehmenden Personalnot im
ärztlichen Dienst. Mit einer vorausschauenden, an den konkreten
Bedürfnissen der Ärztinnen und Ärzte orientierten Tarifpolitik
schafft die Ärztegewerkschaft wichtige Voraussetzungen für bessere
Arbeitsbedingungen im Krankenhaus und mehr Patientenschutz in der
Versorgung", erklärte die Hauptversammlung.
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