(firmenpresse) - Nachdem die Zahl der Offenen Immobilienfonds, welche zum Stopp weiterer Kapitalabflüsse ihr Vermögen einfrieren, immer größer wurde, erreicht die Krise eine zusätzliche Eskalation durch die nun eingeleitete Abwicklung des Morgan Stanley P2 Value, der insbesondere von der Dresdner Bank, nun Commerzbank, vertrieben wurde. Vollkommen offen, ist wie groß sich der Schaden für die Anleger des P2 Value darstellen wird, nachdem mehrere Abwertungen des Immobilienvermögens erforderlich wurden, welches nun nach Zerschlagungswerten zu bewerten ist und nicht mehr im sogenannten Fortführungsszenario.
Die Krise der Fonds lässt die Anleger zu Recht um ihr Geld bangen. Oft hatten sie diese Fonds sogar in Auszahlungspläne eingebaut, mit denen Anlegern eine Zusatzrente zukommen sollte. Die von den Fonds gezahlten attraktiven Provisionen veranlassten die Banken trotz bekannter Probleme mit dieser Anlage, Anlageempfehlungen mit unzureichenden Aussagen zum Risiko auszusprechen. Vom Umfang der vereinnahmten Provisionen erfuhren die Anleger häufig nichts.
Das bedeutet aber, dass sich jeder Anleger Gedanken machte sollten, ob ihm Schadenersatzansprüche wegen fehlerhafter Anlageberatung und Verschweigens von Kick-Back Provisionen zustehen. Der bereits jetzt eingetretene Schaden beim ist am Wertverfall des Morgan Stanley P2 Value beim Handel im Sekundärmarkt festzumachen. Bei „lediglich“ geschlossenen Fonds, aber noch nicht in Abwicklung befindlichen Fonds wie SEB Immoinvest ergibt sich der Schaden des Anlegers allein schon aus der Tatsache, dass er bei einer vermeintlich fungiblen Anlage nicht mehr über sein Geld verfügen kann.
Mögliche Schadensersatzansprüche sollten mit einem einschlägig auf Bank- und Kapitalmarktrecht spezialisierten Rechtsanwalt erörtert werden. Rechtsanwalt Hans G. Keitel, der zahlreiche Anleger bei offenen Immobilienfonds vertritt, weiß aus den Gesprächen mit seinen Mandanten, dass Anleger vielfach nicht zutreffend aufgeklärt wurden. Wegen der Verjährungsproblematik kann je nach Einzelfall schnelles Handeln erforderlich werden kann. Denn es droht nach § 37 a Wertpapierhandelsgesetz die dreijährige Verjährungsfrist. Bei verschwiegenen Provisionen kann aber auch in längeren Zeitraumen die Geltendmachung von Ansprüchen möglich sein. Hinzu kommen im Falle des Morgan Stanley P2 Value mögliche Ansprüche gegen Morgan Stanley Real Estate als Prospektherausgeberin.
„Anleger sollten jedenfalls mit der Anmeldung ihre Ansprüche nicht unnötig warten“, so Rechtsanwalt Hans G. Keitel. Auch bei den derzeit lediglich geschlossenen Fonds läuft die Verjährungsfrist, die bei der Entscheidung über die Liquidation bereits abgelaufen sein kann.
Folgende Fonds sind derzeit Problemfälle:
In Abwicklung:
•Degi Europa
•Morgan Stanley P2 Value
•KanAm Grundinvest
Geschlossen:
•Premium Management Immobilien Anlagen
•Degi International
•Axa Immoselect
•Axa Immosolutions
•SEB Immoinvest
•CS Euroreal A
•TMW Immobilien Weltfonds
•Degi Global Business
Rechtsanwalt Hans G. Keitel steht telefonisch für ein erstes Informationsgespräch zur Verfügung unter 0221 – 430 88 30:
E-Mail: info(at)keitel-anwaelte.de
Keitel & Keitel Rechtsanwälte, Decksteiner Straße 78, 50935 Köln,
Stand: 07.11.2010