(ots) - "Die unverfügbare Würde des Menschen muss vom
ersten Moment seiner Existenz im Mittelpunkt stehen und zentrale
Richtschnur in allen Lebensphasen sein. Daher ist eine gesetzliche
Regelung mit einem Verbot der Präimplantationsdiagnostik
unverzichtbar. Der Mensch macht sich bei dieser Diagnose zum Herrn
über Leben und Tod." So heißt es in einer Stellungnahme, die der
Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland am Wochenende in
Berlin verabschiedete.
Anfang Juli hatte der Bundesgerichtshof in einem Grundsatzurteil
festgestellt, dass die Präimplantationsdiagnostik (PID) nicht in
jedem Fall gegen das Embryonenschutzgesetz verstößt und damit unter
bestimmten Voraussetzungen straffrei bleibt. Seitdem gibt es
Forderungen nach einem expliziten Verbot dieser Untersuchungsmethode.
Bei PID werden im Reagenzglas erzeugte Embryonen auf Risikofaktoren
untersucht und bei einem schwerwiegenden genetischen Schaden
vernichtet.
"Präimplantationsdiagnostik ist mit dem christlichen Menschenbild
nicht zu vereinbaren. Es verstößt gegen die Achtung der Menschenwürde
und dem im Grundgesetz festgelegten Grundrecht auf Leben und
körperliche Unversehrtheit", erklären die mehr als 150 Delegierten
des katholischen Sozialverbandes aus der gesamten Bundesrepublik
weiter. Die Präimplantationsdiagnostik verletze das grundgesetzlich
festgeschriebene Verbot der Benachteiligung wegen einer Behinderung,
wenn das Leben eines Embryos wegen eines auffälligen genetischen
Befundes vernichtet wird. "Die Unverfügbarkeit des menschlichen
Lebens verbietet jede Selektion von Embryonen. Nach unserer
Verfassung ist menschliches Leben einzigartig, wertvoll und
uneingeschränkt schützenswert - unabhängig von Behinderungen oder
Krankheiten."
Weiter heißt es in der Erklärung: "Das Akzeptieren von
Unvollkommenheit und Unverfügbarkeit des Lebens müssen wir in einer
Gesellschaft, in der all zu häufig die perfekte Programmierbarkeit
des Lebens unterstellt wird, neu erlernen. Der Schutz jeglichen
Lebens muss im Vordergrund stehen. Das macht die Diskussion um die
Präimplantationsdiagnostik erneut deutlich."
Das Kolpingwerk Deutschland begrüßt die Aufhebung des
Fraktionszwanges bei einer Entscheidung über die
Präimplantationsdiagnostik im Deutschen Bundestag. "Bei einer solchen
Entscheidung sind die Abgeordneten allein ihrem Gewissen
verpflichtet."
Das Kolpingwerk Deutschland ist ein katholischer Sozialverband mit
mehr als 265.000 Mitgliedern. Der Bundeshauptausschuss ist das
zwischen den Bundesversammlungen tagende Kontroll- und
Beschlussorgan. Er berät in allen das Kolpingwerk Deutschland und
seine Einrichtungen betreffenden wichtigen Fragen.
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