(ots) - "Der angekündigte Gesetzentwurf von
Bundesfamilienministerin Kristina Schröder (CDU) zur Regelung der von
ihr vorgeschlagenen Familienpflegezeit, wird vom Kolpingwerk
Deutschland begrüßt." Danach sollen Arbeitnehmer, die einen
Angehörigen pflegen zwei Jahre lang ihre Arbeitszeit um 50 Prozent
reduzieren, aber 75 Prozent ihres Gehaltes beziehen. Nach der
Pflegezeit arbeiten sie wieder in vollem Umfang und erhalten für zwei
Jahre nur 75 Prozent ihres Gehaltes.
Eine solche Regelung eröffne Vorteile für die berufstätigen
Pflegepersonen wie für die Unternehmen. Den Arbeitgebern geht
betriebliches Wissen nicht verloren, und die wertvolle Zeit für die
pflegebedürftigen Angehörigen wird ausgeweitet.
Der unverzichtbare Beitrag des Arbeitgebers ist in diesem Fall das
Einräumen der Flexibilität für die berufstätigen Pflegepersonen. Dies
stellt sicherlich eine Herausforderung dar, ist aber angesichts der
gesellschaftlichen und demographischen Entwicklung und dem
wohlverstandenen Eigeninteresse am Erhalt qualifizierter Mitarbeiter
letztlich alternativlos. Insbesondere vor dem Hintergrund des
wachsenden Facharbeitermangels ist es für die Unternehmen von großer
Bedeutung Mitarbeiter zu halten.
Das Kolpingwerk Deutschland unterstützt deshalb die von der
Bundesfamilienministerin eingeschlagene Gesetzesinitiative und
verweist auf die Notwendigkeit eines gemeinsamen Konsenses in der
Politik, bei den Arbeitgebern und bei den Bürgerinnen und Bürgern.
Alle drei Gruppen müssen sich durch die gesetzlichen
Rahmenbedingungen, die familienfreundliche Flexibilisierung der
Arbeitswelt und die Bereitschaft, unter materiellen Einbußen
Verantwortung für die pflegebedürftigen Angehörigen zu übernehmen, an
der Weiterentwicklung der Pflege von morgen beteiligen
Mit dieser Gesetzesinitiative wird unser Sozialstaat entlastet,
indem das Prinzip der Eigenverantwortung gestärkt wird. Gleichzeitig
erfolgt damit gesellschaftliche Aufwertung der Familienarbeit,
zugleich ein wichtiger Schritt in die vom Kolpingwerk Deutschland
geforderte Gleichwertigkeit der Arbeitsformen Erwerbsarbeit,
Familienarbeit und bürgerschaftlichen Engagements.
Der Bundeshauptausschuss des Kolpingwerkes Deutschland, der diese
Stellungnahme am Wochenende in Berlin verabschiedete, ist das
zwischen den Bundesversammlungen tagende Kontroll- und
Beschlussorgan. Er berät in allen das Kolpingwerk Deutschland und
seine Einrichtungen betreffenden wichtigen Fragen.
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Kolpingwerk Deutschland
Heinrich Wullhorst
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