Viele Unternehmen bereiten sich derzeit auf den AEO vor, zahlreiche Unternehmen, die schon AEO sind, müssen dauerhaft nachweisen, dass sie den Status auch weiterhin halten können (Monitoring). Basis der Erteilung und des Monitoring zum AEO ist u.a. die Risikoanalyse. Im Rahmen dieser Risikoanalyse werden Daten, die aus Systemen der Wirtschaftsbeteiligten übernommen werden, einer Beteiligtenbewertung zugeführt. Auf diese wird auch abgestellt, wenn vereinfachte Verfahren (z.B. Zugelassener Ausführer) bewilligt werden. Je nachdem, wie diese Beteiligtenbewertung ausfällt, kann einem Unternehmen der Status als Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter verliehen werden. Zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten werden u.a. Erleichterungen bei sicherheitsrelevanten Zollkontrollen gewährt. In vielen Unternehmen müssen jetzt die Weichen gestellt werden, um für den Status des zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten gerüstet zu sein.
(firmenpresse) - Aus diesem Grund werden in der letzten Zeit vermehrt in den Unternehmen Mitarbeiter zu sog. „Zollbeauftragten“ , „Zollermächtigten“ oder „Gesamtverantwortlichen Zoll“ ernannt. Dabei geschieht es immer häufiger, dass Mitarbeiter „ins kalte Wasser“ geworfen werden. Vielen Mitarbeitern ist nämlich nicht klar, welche Funktionen und Rechte, aber auch Pflichten diese Positionen beinhalten.
Das Seminar „Der Zollbeauftragte“ der AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE thematisiert diese Rechte und Pflichten. Je nachdem, in welchem Bereich Verantwortlichkeiten übernommen werden, können diese Verpflichtungen unterschiedlich sein. So werden den Teilnehmern anhand der Zollverfahren, der Versandverfahren und aus dem Bereich Warenursprung und Präferenzen die verschiedenen Funktionalitäten erläutert. Dargestellt werden die Rechte der Mitarbeiters, aber auch ihre Verpflichtungen, damit für die Teilnehmer klar erkennbar ist, worauf sie bei ihrer Tätigkeit zu achten haben, um sich nicht einem Risiko auszusetzen. Die Haftung kann so weit gehen, dass Verantwortliche persönlich zur Rechenschaft gezogen werden. Darüber hinaus werden Tipps gegeben, wie man sich im Unternehmen mit dieser neu geschaffenen Stelle positionieren kann.
Dieses Seminar richtet sich an Mitarbeiter, die in ihrem Unternehmen Zollbeauftragte sind oder eine vergleichbare Position innehaben. Es ist insbesondere für Mitarbeiter gedacht, die sich mit den Rechten und Pflichten ihres Tätigkeitsfeldes vertraut machen wollen, um ihre Aufgabe zufrieden stellend erledigen zu können.
Seminarinhalte im Ãœberblick:
Verantwortlichkeiten im grenzüberschreitenden Warenverkehr (Zollbeauftragter, Gesamtverantwortlicher, Hauptverpflichteter, Ausfuhrverantwortlicher, steuerlicher Beauftragter, Zugelassener Wirtschaftsbeteiligter) incl. der jeweiligen Verfahren u. Bewilligungsvoraussetzungen
Rechte des Verantwortlichen
Pflichten und Haftung des Verantwortlichen
Arbeitsplatzbeschreibung
Positionierung im Unternehmen
Termine:
01.03.2011, Münster
05.04.2011, München
04.05.2011, Münster
04.07.2011, Münster
06.10.2011, Münster
06.12.2011, Münster
Um die Chancen des internationalen Handels zu nutzen, ist vor allem eins wichtig: Nutzen Sie die Chancen und erkennen Sie die Risiken. Für beides ist die AWA Außenwirtschafts-Akademie GmbH kompetenter Partner. Seminare, Workshops und Kongresse zum Zollrecht, Exportkontrollrecht sowie zu Umsatz- und Verbrauchsteuer sind die Kernkompetenzen - die praktische Umsetzbarkeit im Tagesgeschäft steht dabei stets im Vordergrund. Durch die Kooperation mit der Westfälischen Wilhelms-Universität Münster wird eine stets gleichbleibend hohe fachliche Qualität und Aktualität der Veranstaltungen gewährleistet.
Ylva Schwoon
Marketing & Kommunikation
AWA AUSSENWIRTSCHAFTS-AKADEMIE GmbH
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Geschäftsführer: Matthias Merz
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