Auktionen sind "trendy", das wissen wir nicht erst seit dem grandiosen Erfolg von ebay.
(firmenpresse) - Eine besonders interessante Form der Auktion stellt die Zwangsversteigerung einer Immobilie dar: Um an einer solchen Zwangsversteigerung teilnehmen zu koennen, begeben Sie sich am Tag des amtlichen Versteigerungstermins in ihr zustaendiges Amtsgericht. Es darf jeder mit bieten, der das 18. Lebensjahr erreicht hat und geschaeftsfaehig ist im Sinne des BGB, unabhaengig von seiner Nationalitaet. Um ein zuschlagfaehiges Gebot abgeben zu koennen, muessen Sie sich mit einem gueltigen Personalausweis oder Reisepass bei Abgabe des Gebots im Versteigerungssaal ausweisen. Sie duerfen grundsaetzlich auch für eine andere Person bieten. Allerdings unterliegt dies unterschiedlichen Voraussetzungen: So benoetigen Sie in jedem Fall eine notariell beglaubigte Bietvollmacht. Diese wird als Willenserklaerung und Einverstaendnis der vertretenen Person anerkannt. Treten Sie als Vertreter einer juristischen Person auf, so benoetigen Sie ebenfalls eine notariell beglaubigte Vollmacht bzw. den Nachweis der Vertretungsberechtigung in Form eines aktuellen, beglaubigten Registerauszugs (max. 4 Wochen alt). Jede Menge Tipps und Infos zur Zwangsversteigerung und den einzelnen Objekten (inkl. kostenlosem Gutachtendownload), zum Haus- und Wohnungskauf und zum Bauen, Renovieren und Finanzieren finden Sie KOSTENLOS unter www.immobilienpool.de oder www.versteigerungspool.de.
immobilienpool.de e.K. veroeffentlicht im Auftrag der Amtsgerichte die Objektinformationen zu verschiedenen Zwangsversteigerungsterminen im Internet. Alle Informationen, inkl. dem Download von Gutachten, sind für die User voellig kostenlos.
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Marc Eisinger
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