PresseKat - Anhörung"Kinderpornographie"im Internet

Anhörung"Kinderpornographie"im Internet

ID: 292532

Anlässlich der Rechtsausschussanhörung am 10.11.2010 zum Thema"Kinderpornographie"im Internet fordert die Deutsche Kinderhilfe Inkrafttreten des Zugangserschwernisgesetzes

(firmenpresse) - Es geht um wirtschaftliche Interessen - nicht um Freiheitsrechte

Bereits die Wortwahl der Anhörung "Kampf gegen Kinderpornographie im Internet" verdeutlicht, dass die Verantwortlichen die Tragweite des Themas immer noch nicht erfasst haben. Der Begriff der "Kinderpornographie" ist ein entlarvender Euphemismus für Bilder und Filme, die Szenen von sexuellem Missbrauch, gequälten und sogar vor laufender Kamera getöteten Jugendlichen, Kindern, Kleinkindern - und immer häufiger auch Säuglingen - darstellen. Das hat nichts mit Pornographie zu tun. Die Wortwahl "Kinderpornographie" ist eine unerträgliche Verharmlosung dieser Grausamkeiten. Gleiches gilt für den in Netzkreisen gerne verwandten Ausdruck von "KiPo".

Der Anzahl kommerzieller Seiten mit Zahlfunktion geht seit 2008 signifikant zurück. Waren es 2008 noch 649 sind es bis Juli 2010 nur noch 77 Seiten bei klar sinkender Tendenz. Dies ist jedoch kein Grund, auf Sperren zu verzichten. Vielmehr haben sich die Zahlungswege auf Mobiltelefone, auf Einschaltung von Dritten und auch auf den Postversand verlagert. Weiterhin werden Links mit unverfänglicher Post nach Zahlungseingang verschickt. Ferner entwickeln sich die Bilder, die in immer größerer Zahl im Netz frei zugänglich sind, als "Währung". Da Polizisten keine Bilder nutzen dürfen, sind derartige Dateien die Eintrittskarte in "peer to peer-Netzwerke" und geschlossene Chats.

Stoppschilder alleine lösen das Problem der "Kinderpornographie" im Internet nicht. Frau von der Leyen hat damals den Fehler begangen, genau diesen Eindruck zu erwecken. Stoppschilder können eine bessere Strafverfolgung und internationale Zusammenarbeit, mehr Schwerpunktabteilungen oder eine deutliche Heraufsetzung des Strafmaßes für das Herunterladen pädokrimineller Dateien nicht ersetzen.

In diesem konkreten Fall sind Internet-Sperren ein wichtiger Beitrag, um die Würde der Opfer zu wahren. Ferner dient Accessblocking dazu, denjenigen, die noch nicht zur Szene gehören, klar aufzuzeigen, dass eine Grenze überschritten wird.





Zensur ist der staatliche Eingriff in die Meinungsfreiheit. Davon haben zwei deutsche Diktaturen exzessiv Gebrauch gemacht. Stoppschilder vor pädokriminellen Seiten, die auf Grundlage eines Bundesgesetzes entstehen und von der obersten Polizeibehörde organisiert werden, stellen keine Maßnahme der Zensur dar.

Es gibt kein Grundrecht auf ungehinderten Zugang zu "kinderpornographischen" Seiten. Auch kein Grundrecht darauf, rechtstaatlich legitimierte Einschränkungen hinnehmen zu müssen, wenn dadurch die Würde von Opfern sexualisierter Gewalt geschützt wird. Die Menschenwürde der Opfer hingegen hat nach Art. 1 des Grundgesetzes Verfassungsrang.

Stoppschilder sind von technisch Versierten umgehbar, so wie rote Ampeln von vielen einfach überfahren werden. Sollen Verkehrsschilder deswegen abgeschafft werden? Der technisch Versierte oder der Kernpädokrimenelle wird immer neue Wege finden. Bei der Debatte um Internet-Sperren geht es jedoch um den noch Unbefangenen. Der Staat ist aufgefordert, ein Zeichen zu setzen und alle Maßnahmen zu ergreifen, für die es einen gesellschaftlichen Grundkonsens gibt. In einer von der Deutschen Kinderhilfe im Juni 2009 bei TNS Infratest Politikforschung in Auftrag gegebenen repräsentativen Umfrage sprachen sich mehr als 90 % der Bevölkerung für das Zugangserschwerungsgesetz aus. Es geht um Accessblocking und nicht um die Einführung von Zensur.

"Löschen statt Sperren" lautet die neue vereinfachte und verkürzte Formel in der Debatte. Richtig ist beides: Löschen so schnell wie möglich und wo immer es geht und daneben das Sperren.

Es geht bei den Sperren nicht um etwas Hypothetisches, Ungewisses oder Unabsehbares. Es geht um ein Instrumentarium, welches seit mehr als zwei Jahren in anderen Ländern genutzt wird. Weder UK, Schweden, Finnland, Dänemark oder Italien haben eine Zensurstruktur aufgebaut, mittels derer missliebige Inhalte oder Urheberrechtsverletzungen gelöscht bzw. verfolgt werden.

Die Position der Industrie ist eindeutig. Ihr geht es um wirtschaftliche Interessen. Aktuell, sei es bei Hotelsteuer oder Atomkonsens, üben Wirtschaftsvertreter immer ungehemmter ihren Einfluss in der Politik aus. Beim Kampf gegen die verabscheuungswürdigste Form von Kriminalität darf dies nicht geschehen. Bei diesen Delikten ist gerade die Industrie, die die höchsten Zuwachsraten und den größten Wachstumsmarkt verzeichnet, in der Verantwortung. Dass es bei dem organisierten Widerstand um die Interessen und das Geld der Unternehmen der Internetwirtschaft geht, sollte endlich in der Debatte klar gemacht werden und nicht hinter Zensur und falschen Freiheitsbegriffen und Debatten verschleiert werden.

Accesblocking ist nur ein Baustein im Kampf gegen Pädokriminalität im Netz, nicht mehr aber auch nicht weniger. Es wäre bedauerlich, wenn wegen dieser ausschließlich in Deutschland geführten Debatte keine Netzsperren eingeführt werden.

"Gesetzesinitiativen wie das Zugangserschwerungsgesetz aufzuheben wäre - gerade vor dem Hintergrund der in Brüssel beratenden Rahmenrichtlinie zum Schutz vor sexueller Gewalt im Internet - ein Rückschritt und ein unverantwortlicher nationaler Alleingang. Die Bundesjustizministerin ist aufgefordert, das vom Deutschen Bundestag bereits beschlossene und vom Bundespräsidenten nach gründlicher Prüfung unterzeichnete Gesetz umzusetzen", so RA Georg Ehrmann, Vorsitzender der Deutschen Kinderhilfe, am Rande der Anhörung in Berlin.

Für Rückfragen steht Ihnen Georg Ehrmann unter der Rufnummer 0160 364 56 85 zur Verfügung.

Weitere Informationen zu diesem Thema finden Sie auch auf unseren Portalen www.kinderschutz-in-deutschland.de und www.deutsche-kinderhilfe.eu

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Datum: 10.11.2010 - 15:55 Uhr
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