Frankfurt am Main/London. Fitch Ratings sieht die FinanzstĂ€rke deutscher privater Krankenversicherer durch die Neugestaltung der Kostenerstattungstarife nicht beeintrĂ€chtigt. Die neuen Tarife schaffen zwar neuen Wettbewerb, haben zunĂ€chst aber nur sehr geringe unmittelbare Auswirkungen auf private Krankenversicherer. Selbst fĂŒr private Krankenversicherer, die ĂŒberwiegend oder ausschlieĂlich im ZusatzversicherungsgeschĂ€ft tĂ€tig sind, werden sich hierdurch zunĂ€chst keine RatingverĂ€nderungen ergeben.
(firmenpresse) - Deutsche gesetzliche Krankenversicherer dĂŒrfen seit dem 1.April 2007 umfangreiche Wahltarife anbieten. Diese Tarife dĂŒrfen auch Leistungsmerkmale enthalten, die gesetzlich Versicherte bisher lediglich durch Zusatzversicherungen der Privaten Krankenversicherung (PKV) erwerben konnten. Durch die Gesundheitsreform können Kostenerstattungstarife der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) jetzt Chefarztbehandlung, Einzel- oder Zweibettzimmer bei Krankenhausaufhalten und volle Kostenerstattung bei Zahnersatz beinhalten. Nach Ansicht von Fitch sind aber auch weitere Varianten fĂŒr Kostenerstattungstarife denkbar. Diese könnten weitere Leistungen in vollem Umfang rĂŒckerstatten, die zu höheren SĂ€tzen als bei Kassenpatienten ĂŒblich abgerechnet wurden.
âFitch ist der Ansicht, dass die neue Konkurrenz durch Kostenerstattungstarife der GKV nur einen sehr geringen direkten Einfluss auf private Zusatzversicherungen hatâ, sagt Tim Ockenga, Direktor im europĂ€ischen Versicherungsbereich von Fitch Ratings in London. Grund hierfĂŒr ist der marginale Anteil der gesetzlich Versicherten, die bis jetzt Kostenerstattungstarife gewĂ€hlt haben. Fitch erwartet, dass der Kostenerstattungstarif auch in absehbarer Zukunft keine wesentliche Bedeutung erlangen wird.
Wichtiger ist fĂŒr Fitch die Tatsache, dass gesetzliche Krankenversicherer mit dieser Regelung die Möglichkeit erhalten, direkte Konkurrenzprodukte zur privaten Krankheitsvollversicherung anzubieten. Innerhalb des Leistungskatalogs der GKV können somit alle Leistungen so aufgewertet werden, dass diese identisch zu denen der Krankenvollversicherung der PKV sind. Lediglich fĂŒr Leistungen, die den Rahmen des Leistungskatalogs der GKV ĂŒbersteigen, bieten private Krankheitsvollversicherungen daher noch Leistungsvorteile. Fitch vertritt die Ansicht, dass hier ein weiterer Schritt hin zu einem einheitlichen Gesundheitssystem gemacht wurde.
Hintergrundinfo:
Als Folge des WettbewerbsstĂ€rkungsgesetz können gesetzliche Krankenversicherer gemÀà §53 Abs. 4 Sozialgesetzbuch (SGB) V ein breites Spektrum an Wahltarifen anbieten. Hierzu zĂ€hlen unter anderem Kostenerstattungstarife. Die GesetzesĂ€nderung erlaubt es gesetzlichen Krankenversicherungen Leistungen des Katalogs der GKV auch zu höher vergĂŒteten Varianten in Kostenerstattungstarifen anzubieten. So kann die Höhe der Kostenerstattung variieren und mittels spezieller PrĂ€mienzahlungen der Versicherten werden diese höheren Erstattungen abgedeckt. Durch Kostenerstattungstarife erhalten gesetzliche Krankenversicherungen die Möglichkeit, Leistungen des Katalogs der GKV zu höher vergĂŒteten Varianten anzubieten, die in direktem Wettbewerb zu privaten Zusatzversicherungen stehen.
Gesetzlich Versicherte in Kostenerstattungstarifen mĂŒssen sich ihrem Arzt nicht als Kassenpatient zu erkennen geben. Somit kann der Arzt Leistungen erbringen, die den Rahmen des Leistungskatalogs der GKV ĂŒbersteigen. Der Mediziner kann darĂŒber hinaus seine Leistungen zu einem höheren Satz abrechnen, als dies fĂŒr gesetzlich Versicherte möglich wĂ€re. Im Rahmen des Kostenerstattungsprinzips ist der Patient Vertragspartner des Arztes und damit auch verantwortlich, seine Rechnungen zu begleichen. Im Anschluss kann der Versicherte seine Rechnungen bei der GKV einreichen und erhĂ€lt die geleisteten BetrĂ€ge rĂŒckerstattet. Bisher wurden lediglich Kosten erstattet, die gemÀà dem Sachleistungsprinzip angefallen wĂ€ren.
Gingen die erbrachten Leistungen ĂŒber den Umfang des Leistungskatalogs der GKV hinaus oder wurden erbrachte Leistungen zu höheren SĂ€tzen abgerechnet, als dies bei gesetzlich Versicherten möglich ist, musste der Versicherte fĂŒr die Differenz aufkommen. Um dieses Risiko abzusichern, bieten private Krankenversicherer Zusatzversicherungen an, die die zuvor beschriebenen LĂŒcken abdecken.
Fitch Ratings wurde 1913 gegrĂŒndet und ist eine der drei groĂen international tĂ€tigen Full-Service-Ratingagenturen. Fitchâs Expertise in der Bewertung von LĂ€ndern, Finanzinstitutionen, Unternehmen und strukturierten Produkten umfasst die KapitalmĂ€rkte in 100 Staaten. In Deutschland ist Fitch seit 1999 mit einer Niederlassung in Frankfurt am Main vertreten. Als einer der international fĂŒhrenden Anbieter von unabhĂ€ngigen BonitĂ€tsratings fĂŒr Versicherungsunternehmen betreut Fitch weltweit Ratings in allen Sparten der Erst- und RĂŒckversicherungsbranche. In Europa bewerten Versicherungsanalysten die FinanzstĂ€rke und KreditwĂŒrdigkeit von ĂŒber 450 Versicherungsunternehmen (180 in Deutschland).
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