PresseKat - Haushalt der BA 2011: Sinkende Ausgabenöffnen Spielräume

Haushalt der BA 2011: Sinkende Ausgabenöffnen Spielräume

ID: 295442

(ots) - Der Verwaltungsrat der Bundesagentur für Arbeit
(BA) hat heute den Haushaltsplan 2011 festgestellt. Er berücksichtigt
die ökonomischen Eckwerte der Bundesregierung vom Oktober für das
kommende Jahr (Wirtschaftswachstum 2011: +1,8 Prozent, Bruttolohn-
und Gehaltssumme pro Beschäftigten: +1,9 Prozent, abhängig
Beschäftigte: +0,6 Prozent, Arbeitslose im Jahresdurchschnitt: 2,944
Millionen).

Entscheidender Punkt des Haushaltes: Angesichts der günstigen
Arbeitsmarktentwicklung muss die BA im Jahr 2011 weniger Geld für
passive Leistungen aufwenden. Mit den dadurch gewonnenen Spielräumen
werden präventive Ansätze verstärkt und insbesondere durch
Qualifizierung ein Beitrag zur Deckung des Fachkräftebedarfs
geleistet. Die Mittel für die aktive Arbeitsförderung werden dazu
weiter wirkungsorientiert und nach dem Ansatz "fördern und fordern"
eingesetzt. Insofern gilt für den Haushalt 2011 der Grundsatz,
Kontinuität in der Arbeitsmarktpolitik auf hohem Niveau zu wahren.
Gleichzeitig wird eine Brücke geschlagen vom Schwerpunkt
Beschäftigungssicherung in der Zeit der Krise hin zur Begleitung des
Strukturwandels.

Ziel der BA ist es, durch Job-to-Job Aktivitäten Arbeitslosigkeit
zu vermeiden, eintretende Arbeitslosigkeit so schnell wie möglich zu
beenden und so den weiteren Abbau der Arbeitslosigkeit zu forcieren.
Damit soll einer Verfestigung von Arbeitslosigkeit wirksam begegnet
werden. Die BA strebt dabei auch an, bisher Benachteiligten verstärkt
Chancen am Arbeitsmarkt zu eröffnen.

Die BA rechnet 2011 mit Gesamteinnahmen von 37,7 Milliarden Euro;
ein Großteil davon aus Beitragseinnahmen (24,6 Milliarden Euro).
Daneben beteiligen sich Bund und Länder über Einnahmen aus der
Mehrwertsteuer mit gut 8 Milliarden Euro an der Finanzierung der BA.

Die geplanten Gesamtausgaben betragen 42,0 Milliarden Euro. Es




besteht also eine Deckungslücke von 4,3 Milliarden Euro. Diese kann
2011 nicht mehr wie in den Jahren 2008 und 2009 durch Rücklagen der
BA gedeckt werden. Für das verbleibende Defizit muss die BA im Jahr
2011 nach der geltenden Gesetzeslage ein rückzahlbares Darlehen beim
Bund aufnehmen. 2010 hat der Bund das krisenbedingte Defizit des BA
noch durch einen Zuschuss ausgeglichen.

Für arbeitsmarktpolitische Maßnahmen sind im Haushaltsplan
Ausgaben in Höhe von 14,1 Milliarden Euro eingeplant. Von diesem
Gesamtbetrag entfallen 3,4 Milliarden Euro auf den
Eingliederungstitel, in dem im Wesentlichen die Ermessensleistungen
der aktiven Arbeitsförderung, wie z.B. Maßnahmen zur Integration und
Qualifizierung, zusammengefasst sind.

Dem drohenden Fachkräftemangel soll frühzeitig mit der Initiative
zur Flankierung des Strukturwandels in der Wirtschaft entgegengewirkt
werden - dafür stellt der Verwaltungsrat 350 Millionen Euro bereit.
Das sind 100 Millionen Euro mehr als im Jahr 2010. Für das Programm
"Weiterbildung gering Qualifizierter und beschäftigter Älterer in
Unternehmen (WeGebAU)" wird die BA 250 Millionen Euro einsetzen. Das
entspricht der Größenordnung im laufenden Jahr.

Zusätzlich hat der Verwaltungsrat beschlossen, für präventive
Maßnahmen für Jugendliche 90 Millionen Euro in den Haushalt
einzustellen. In gleicher Höhe beteiligen sich die Länder an diesen
berufsorientierenden Maßnahmen am Übergang von der Schule ins
Erwerbsleben.

Die 2009 verbesserte Kurzarbeiterregelung wurde bis zum 31.03.2012
verlängert. Erfreulicherweise ist durch die anspringende Konjunktur
mit einem deutlichen Rückgang der Inanspruchnahme der Leistungen bei
konjunkturell bedingter Kurzarbeit zu rechnen. Insgesamt sind 2011
hierfür 1,2 Milliarden Euro eingeplant, während im laufenden Jahr
voraussichtlich noch 3,1 Milliarden Euro aufgewendet werden müssen.
Für Arbeitslosengeld bei Arbeitslosigkeit sind 14,5 Milliarden Euro
veranschlagt. Der Rückgang gegenüber 2010 um 2,1 Milliarden Euro
resultiert aus den konjunkturell verbesserten Rahmenbedingungen.

Der so genannte Eingliederungsbeitrag, mit dem die BA zur Hälfte
die Ausgaben der Grundsicherung für Arbeitsuchende für
Eingliederungs- und Verwaltungsausgaben mitfinanziert, ist mit 4,6
Milliarden Euro angesetzt. Gegen diese Zahlung der BA an den Bund hat
sich der Verwaltungsrat mehrfach gewehrt. Die angestrebte
verfassungsrechtliche Klärung der Zulässigkeit dieses Beitrages
konnte jedoch noch nicht erreicht werden.

Der Haushaltsplan muss noch von der Bundesregierung genehmigt
werden.

Informationen zum Hörfunkservice der Bundesagentur für Arbeit
finden Sie im Internet unter www.ba-audio.de.



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Bundesagentur für Arbeit
Presseteam
Regensburger Strasse 104
D-90478 Nürnberg
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Datum: 12.11.2010 - 12:30 Uhr
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