Düsseldorf. Lohn der Arbeit muss Geld sein. Selbstverständlich. Aber es gibt auch geldwerte Währungen, die man ebenfalls im Auge behalten sollte. Darauf weist Hans-Joachim Evers, Vorsitzender des Bundesverbandes der Werbeartikel-Berater und –Großhändler (bwg) hin.
(firmenpresse) - Düsseldorf. Lohn der Arbeit muss Geld sein. Selbstverständlich. Aber es gibt auch geldwerte Währungen, die man ebenfalls im Auge behalten sollte. Darauf weist Hans-Joachim Evers, Vorsitzender des Bundesverbandes der Werbeartikel-Berater und –Großhändler (bwg) hin: „Wir nennen das den „Zusatzlohn“ für Mitarbeiter und meinen damit, die Überreichung von Werbeartikeln, die im Wesentlichen bei drei Anlässen „ausgezahlt“ werden: Besondere Anerkennung für sehr gut geleistete Arbeit, Motivation zur Bewältigung neuer Herausforderungen und als generelles Dankeschön für Loyalität.
Jedes Mal sprechen der Vorgesetzte oder der Firmenchef in einem persönlichen Gespräch dem Mitarbeiter ihre Sympathie aus. Damit wird Arbeit nicht als Pflicht empfunden, sondern im gegenseitigen Vertrauen als gemeinsame Aufgabe“. Die Währung „Werbeartikel“ zeigt dem Mitarbeiter, dass der Vorgesetzte oder Chef einen zusätzlichen fühlbaren Dank ausdrücken möchte, der nicht mit dem Gehalt abgedeckt ist. Früher bekam jeder Mitarbeiter seine Lohntüte persönlich überreicht. In der Zeit der bargeldlosen Zahlungsweise ist gerade die persönliche Zuwendung nachhaltiger, da sie nicht dem Schwund des Geldes unterliegt.
Der Werbeartikel eignet sich somit nicht nur zum Aufbau oder Pflege von Außenkontakten eines Unternehmens. Die „Chemie im Laden“, so Hans-Joachim Evers, „kann auch mit kleinen Aufmerksamkeiten in der Balance gehalten werden. Lohn und Gehalt werden im Voraus festgelegt. Das Motivations- oder Dankes-Tool entspricht oft der Moment-Situation für erhoffte oder getane Leistung. In vielen Unternehmen, ist der Werbeartikel als persönliche Zuwendung für Mitarbeiter ein fester Bestandteil der Mitarbeiterführung und fester Bestandteil von verschiedenen Anlässen.
Die Gelegenheiten können sein: Geburtstag, Jubiläum, Dank für Unternehmenszielerreichung, Abgeltung für Bonuspunkte. Große Unternehmen erstellen hierfür oftmals ein ganzes Sortiment, wo der Mitarbeiter seinen Bedürfnissen entsprechend auswählen kann. In kleineren Unternehmen wählen oft die Vorgesetzten aus dem breiten Angebot des Marktes entsprechende Artikel aus. Werbeartikel für Mitarbeiter können auch rein symbolischen Charakter haben und dem Mitarbeiter das Gefühl geben, wie wichtig er für das Unternehmen ist und dass er am richten Platz sitzt Ein angriffslustiger Tiger symbolisiert den Tatendrang eines Mitarbeiters, eine Giraffe seinen Überblick.“
Hat der Mitarbeiter erklärt, was er gerne in der Freizeit tut, können Sportartikel, Kochbücher oder Musik-CDs hervorragende Sympathie-Träger sein, um ihm „Danke schön!“ zu sagen. „Immer handelt es sich um eine freiwillige Leistung des Arbeitsgebers und immer liegt der positive Überraschungs-Effekt auf seiner Seite“, erklärt Hans-Joachim Evers. Der Mitarbeiter spürt mit der Zeit, dass er als Mensch geschätzt wird. Das spornt an und die greifbare Erinnerung hält länger an. Das ist etwas, was keine Lohnerhöhung vermitteln kann. Der Einsatz von Werbeartikeln bei Mitarbeitern zeigt soziale Kompetenz, vermittelt: der Chef kümmert sich und erreicht mit relativ wenig Arbeit ein großes Wir-Gefühl.
Damit der Zusatzlohn korrekt behandelt wird und im Nachhinein kein Desaster darstellt, müssen steuerrechtliche Vorschriften beachtet werden. So sind die Aufwendungen für Werbeartikel - sprich „Zuwendung an Mitarbeiter“ - steuerlich begünstigt, wenn die Summe pro Monat 40.00 Euro nicht übersteigt und in der Lohnbuchhaltung erfasst werden.
Als nationaler Spitzenverband in der Werbeartikelbranche bündelt der bwg die unternehmerischen Interessen seiner über 150 Mitgliedsfirmen.
Diese handeln mit Werbeartikeln und beraten die werbetreibende Wirtschaft im effektiven Einsatz von Werbeartikeln.
Zu den Dienstleistungselementen der im bwg organisierten Werbeartikelhändler und Berater zählt insbesondere die Betreuung der Kunden, von der Konzeption über die Durchführung bis hin zur Wirkungs- und Erfolgskontrolle von Werbeartikeln.
In der Summe repräsentieren die Mitgliedsfirmen des bwg einen Jahresumsatz von rund 500 Million Euro.
Für Rückfragen:
bwg-Geschäftsstelle, Herrn Hans-Joachim Evers
Jasminweg 4 – 41468 Neuss
Tel.: 02131/222560– Fax.: 02131/222660
Internet: www.bwg-verband.de
e-Mail: info(at)bwg-verband.de
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