(ots) - Der Bundesrechnungshof kritisiert, dass die
Deutsche Rentenversicherung Bund seit dem Jahr 2005 für rund eine
Million Euro Dienstleistungen über das Internet angeboten habe. Auch
habe sie sich sehr frühzeitig auf eine Signaturkartenlösung als
einzige Zugangsmöglichkeit für ihren Online-Service festgelegt. Die
Deutsche Rentenversicherung Bund nimmt hierzu folgendermaßen
Stellung:
Die Deutsche Rentenversicherung Bund kann die Kritik des
Bundesrechnungshofs nicht nachvollziehen. Der Bundesrechnungshof
berücksichtigt nicht die mit dem Online-Angebot verbundenen
Einsparpotentiale und verkennt, dass nur eine Signaturkartenlösung
den hohen gesetzlichen Datenschutzanforderungen bei der
Rentenversicherung gerecht wird.
Die Deutsche Rentenversicherung hat frühzeitig damit begonnen,
ihren Versicherten Dienstleistungen über das Internet anzubieten,
damit sie schnell, direkt und effizient auf Informationen etwa aus
dem eigenen Versicherungskonto zugreifen oder Anträge rechtswirksam
stellen können. Dieses Angebot ist Bestandteil der umfassenden
eGovernment-Strategie der Bundesregierung.
Nur durch den frühzeitigen Einsatz des Online-Angebotes und den
Aufbau einer stabilen technischen Infrastruktur konnte die Deutsche
Rentenversicherung eine Vorreiterrolle bei der Nutzung der
elektronischen Dienste übernehmen. Eine wichtige Rolle spielt dabei
die elektronische Identität im Zusammenhang mit der Einführung des
elektronischen Personalausweises. Damit können erheblich mehr
Versicherte die Online-Dienste der Rentenversicherung nutzen. Dies
ist mit deutlichen Kosteneinsparungen für die Rentenversicherung
verbunden. So kann beispielweise die Renteninformation, die jährlich
an rund 42 Millionen Versicherte versandt wird, zukünftig in
verstärktem Maße über Online-Dienste abgerufen werden. Neben der
Verbesserung des Services führt jeder Onlinezugriff zu unmittelbaren
Einsparungen, da in diesen Fällen der Versand per Brief entfällt. Die
Wirtschaftlichkeit wird damit kontinuierlich erhöht.
Hinzuweisen ist auch darauf, dass nur die Nutzung von
Signaturkarten eine ausreichend sichere Basis für die Bereitstellung
von Sozialdaten über Internetverbindungen bietet. Auch der Nationale
Normenkontrollrat hat jüngst auf die Notwendigkeit besonders hoher
Standards im Zusammenhang mit der Verwendung von Sozialdaten
hingewiesen. Gerade in einem Bereich, in dem mit hochsensiblen
Sozialdaten gearbeitet wird, kann ein unbefugter Zugriff durch nicht
ausreichende Sicherheitsanforderungen fatale Folgen haben und das
Vertrauen in die Rentenversicherung beim Umgang mit Sozialdaten
dauerhaft schädigen.
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Dr. Dirk von der Heide
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