(ots) - Obwohl die öffentliche Hand in diesem Jahr mit
über 30 Milliarden Mehreineinahmen rechnet, ist eine
einkommensentlastende Steuerreform noch nicht abzusehen, weil der
Abbau des Schuldenbergs Priorität hat. Es dürfte noch einige Zeit
dauern, bis die schwarz-gelbe Koalition die viel kritisierte "kalte
Progression" im Einkommensteuertarif zumindest abmildert. Doch
Firmenchefs können ihren Mitarbeitern schon jetzt, rechtzeitig vor
Weihnachten, die ganz persönliche Steuerreform bescheren. Die
Zauberformel lautet "Steuerfreie Extras". Die bringen nämlich netto
weitaus mehr als Gehaltserhöhungen oder ein Dankeschön zum Fest in
Euro und Cent.
Arbeitnehmer, die eine normale Gehaltserhöhung oder einen Bonus
von der Firma erhalten, werden fast immer kalt erwischt. Denn von
angenommen 100 oder gar 200 Euro Gehaltszuschlag im Monat bleibt
netto - also nach Abzug der Lohnsteuer - vergleichsweise wenig übrig.
Hauptschuldiger an dieser ärgerlichen Tatsache ist die "kalte
Progression".
Bedeutung: Mit zunehmendem Einkommen steigt aufgrund des
progressiv angelegten Tarifs auch der Einkommensteuersatz. Wer also
einen Gehaltszuschlag von - angenommen - 200 Euro erhält, der zahlt
darauf prozentual mehr Einkommensteuer als auf das Grundgehalt.
Entsprechend weniger bleibt vom Gehaltsaufschlag übrig.
Die Wirkung der "kalten Progression" will die schwarz-gelbe
Koalition zumindest mildern. Aber dies dürfte noch einige Zeit
dauern. Bis dahin "sollten sich Unternehmen und Mitarbeiter ihre
eigene Steuerreform zimmern, damit netto mehr übrig bleibt",
empfiehlt Florian Welsch, Vorstand der Hamburger cadooz AG,
Spezialist für Gutscheine, Prämien, Erlebnisse und Incentives auf dem
deutschsprachigen Markt. Auf geltender gesetzlicher Grundlage
funktioniert das heute schon. "Indem nämlich Firmenchefs nicht die
Gehälter ihrer Mitarbeiter aufstocken, sondern so genannte
steuerfreie Extras genehmigen", erläutert Welsch weiter.
Diese "Extras" können sein: das Stellen kostenloser
Arbeitskleidung durch die Firma, finanzielle Beihilfen in besonderen
Fällen wie Krankheit, Geburt oder Tod sowie auch Belegschafts- und
Personalrabatte auf Waren und Dienstleistungen. "Besonders
empfehlenswert speziell in der Weihnachtszeit ist die Ausgabe von
Benzin- und Warengutscheinen an die Mitarbeiter", weiß Florian
Welsch.
Steuerlich betrachtet handelt es sich hier um so genannte
Sachbezüge, die bis zu einem Betrag von 44 Euro im Monat aufseiten
der Mitarbeiter unbesteuert bleiben. Zudem fallen - ebenfalls auf
maximal 44 Euro im Monat Gutschein-Gegenwert - keine Sozialabgaben
an. Zum Vergleich: Würde der Chef dem Mitarbeiter als kleines
Weihnachts-Extra 44 Euro schenken, blieb davon netto - also nach
Abzug der Lohnsteuer und der Sozialabgaben - weniger als die Hälfte
übrig.
Wichtig: Bei besagten 44 Euro handelt es sich um eine "Freigrenze"
und nicht um einen "Freibetrag". Heißt: Sobald der Gegenwert des
Gutscheins nur um einen einzigen Cent über 44 Euro liegt, ist der
gesamte Betrag lohnsteuer- und sozialabgabenpflichtig.
Abdruck honorarfrei bei Nennung der Quelle: cadooz AG
Pressekontakt:
Annette Pfennings
BrunoMedia Communication GmbH
Bonner Strasse 328
D-50968 Köln
Telefon 0221 348 038 - 34
Telefax 0221 348 038 - 41
Email   cadooz(at)brunomedia.de