(ots) - Die verpflichtende Einführung des maschinellen
Zahlstellenverfahrens erhöht die Anforderungen an die
Abrechnungssysteme von Versorgungsbezügen: Ab dem 1. Januar 2011 sind
Arbeitgeber, die Versorgungsbezüge an Betriebsrentner zahlen, zur
maschinellen Erstellung und Ãœbermittlung ihrer Meldungen an die
Krankenkassen verpflichtet. Bis einschließlich Dezember 2010 kann
noch manuell (in Papierform) oder auch maschinell gemeldet werden. Ab
dem neuen Jahr sind die Meldungen der Zahlstellen jedoch
ausschließlich durch gesicherte und verschlüsselte Datenübertragung
aus systemgeprüften Programmen oder mittels systemuntersuchter
maschineller Ausfüllhilfen zu erstatten.
Betroffen sind alle Unternehmen, die Versorgungsbezüge wie Renten
oder Kapitalleistungen im Rahmen der betrieblichen Altersversorgung
(bAV) auszahlen. Die Neuregelung gilt sowohl für Arbeitgeber als auch
für Pensions- und Unterstützungskassen oder Lebensversicherer. Als
sogenannte Zahlstellen übermitteln sie Meldungen zu
Versorgungsbezügen ihrer früheren Mitarbeiter an deren gesetzliche
Krankenkassen und führen Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge an
diese ab. Das Verfahren muss von allen Zahlstellen mit mehr als 29
beitragspflichtigen Versorgungsbezugsempfängern durchgeführt werden.
Weiterhin sind auch Renten aus Versicherungs- und
Versorgungseinrichtungen, die für bestimmte Berufsgruppen wie
Rechtsanwälte oder Ärzte errichtet worden sind, von diesem
maschinellen Zahlstellenverfahren zu erfassen.
Der Grundgedanke des maschinellen Zahlstellenverfahrens besteht
darin, Meldewege möglichst digital zu gestalten. In diesem
Zusammenhang ist auch die Abschaffung der Lohnsteuerkarte durch die
Einführung des neuen papierlosen Verfahrens namens ELStAM
einzuordnen. ELStAM steht für Elektronische Lohnsteuerabzugsmerkmale
und gilt für lohnsteuerpflichtige Bezüge. Die Einführung des
Verfahrens soll bis Ende 2011 abgeschlossen sein. Die Lohnsteuerkarte
2010 muss deshalb auch 2011 noch genutzt werden - sie verbleibt beim
Arbeitgeber, der sie nicht vernichten darf. Die darauf registrierten
Merkmale wie Steuerklasse, Kinderfreibeträge oder andere Freibeträge
werden 2011 weiterhin verwendet. Ab 2012 greift dann ELStAM. Darüber
hinaus sind diverse Übergangsregelungen für die Abrechnung 2011 zu
beachten. So werden zum Beispiel ab 2011 nicht mehr die Gemeinden,
sondern die Wohnsitzfinanzämter für die Änderung sämtlicher
Eintragungen auf der Lohnsteuerkarte 2010 verantwortlich sein.
Ziel des maschinellen Zahlstellenverfahrens sowie der Einführung
von ELStAM ist es, die Kommunikation sowie den Datenaustausch mit
Behörden auf elektronische Wege zu bringen und damit Abstimmungs- und
Arbeitsprozesse zu optimieren. Dabei müssen die Abrechnungssysteme
die erforderlichen technischen Voraussetzungen besitzen. Aber auch
das nötige Know-how der Mitarbeiter in den entsprechenden Abteilungen
der Arbeitgeber und Versorgungseinrichtungen muss aufgebaut werden.
Dr. Paulgerd Kolvenbach sieht die Vorteile des neuen Verfahrens
und erklärt: "Schon jetzt ist eine Verschiebung sichtbar. Früher
mussten massenhaft Daten in den Systemen erfasst werden. Heutzutage
reicht es teilweise aus, wenn ein Mitarbeiter mit entsprechendem
fachlichen und technischen Know-how den Gesamtprozess betreut. Unter
dem Aspekt 'Altersversorgung muss funktionieren und darf nicht
belasten' kann es aber auch sinnvoll sein, das Auszahlungsmanagement
von Versorgungsbezügen an einen darauf spezialisierten Dienstleister
zu übergeben."
Ãœber Longial
Die Longial GmbH mit Sitz in Düsseldorf ist ein unabhängiges
Beratungs- und Dienstleistungsunternehmen für betriebliche
Altersversorgung (bAV). Von der Beratung bei Neueinrichtung oder
Umstrukturierung der bAV, über versicherungsmathematische oder
betriebswirtschaftliche Bewertungen bis hin zur Administration, dem
kompletten Informationsmanagement und der Erstellung und Umsetzung
von Finanzierungskonzepten: Die derzeit 62 Mitarbeiter bieten den
Firmenkunden von Longial maßgeschneiderte, integrierte bAV-Lösungen
auf höchster Qualitätsstufe.
Weitere Informationen: www.longial.de
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