(ots) - Zum Internationalen Tag der Kinderrechte am 20.
November erklärt Hendrik Cremer, Wissenschaftlicher Referent am
Deutschen Institut für Menschenrechte:
"Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert die vollständige
Beachtung der UN-Kinderrechtskonvention in Deutschland. Im Mai hat
die Bundesregierung zwar beschlossen, die Vorbehalte zur
Kinderrechtskonvention zurückzunehmen. Diese Vorbehalte zielten
insbesondere auf Einschränkungen der Verpflichtungen aus der
Konvention gegenüber Flüchtlings- und Migranten-Kindern. Die
Rücknahme der Vorbehalte darf allerdings kein Selbstzweck sein. Nun
sollten die nationalen Bestimmungen und die Rechtspraxis, die etwa
unbegleitete Flüchtlingskinder betreffen, auf den Prüfstand kommen.
Nach gegenwärtiger Gesetzeslage im Aufenthalts- und Asylrecht können
unbegleitete Flüchtlingskinder an der Grenze zurückgewiesen werden,
in asyl- und ausländerrechtlichen Verfahren werden sie bereits ab dem
16. Lebensjahr wie Erwachsene behandelt. In einigen Bundesländern
werden sie in Asylbewerberunterkünften für Erwachsene untergebracht.
Minderjährige werden sogar in Abschiebungshaft genommen.
Das Deutsche Institut für Menschenrechte fordert den Gesetzgeber
zudem auf, den Zugang zum Recht auf Bildung für Kinder ohne Papiere
sicherzustellen. Dazu bedarf es einer Gesetzesänderung im
Aufenthaltsgesetz (AufenthG): Ein wesentliches Hindernis für den
Schulbesuch von Kindern ohne Papiere ist die Ãœbermittlungspflicht des
§ 87 Abs. 2 AufenthG, die sich auch für Schulleitungen öffentlicher
Schulen ergeben kann. Nach dieser Vorschrift müssen Personen ohne
Aufenthaltsstatus von öffentlichen Stellen grundsätzlich an
Ausländerbehörden gemeldet werden. Aus Furcht vor Abschiebung
schicken Eltern ohne Aufenthaltsstatus ihre Kinder häufig nicht in
die Schule. Das Deutsche Institut für Menschenrechte empfiehlt der
Politik darüber hinaus, die Situation von Kindern ohne Papiere auch
im Bereich der Kindertagesstätten zu verbessern."
Weitere Informationen: Hendrik Cremer. Das Recht auf Bildung für
Kinder ohne Papiere
http://www.presseportal.de/go2/kinderrechte
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