PresseKat - Man braucht Geld bis zum letzten Atemzug

Man braucht Geld bis zum letzten Atemzug

ID: 301267

Wer denkt nicht darĂŒber nach wie es wohl in 40 Jahren mit den Pensionen aussieht. Man hofft als Arbeiter immer das Beste. Doch wer kann uns Arbeitnehmern garantieren, dass in einigen Jahrzehnten noch genug Geld da ist, um die Pensionen auszahlen zu können. Es wird alles Mögliche spekuliert und das Resultat ist nicht immer erfreulich. Also sollte man als intelligenter Mensch privat fĂŒr die Altersvorsorge sorgen. Denn wie heißt es so schön? Wer sich auf den Vater Staat verlĂ€sst, der ist verlassen.

(firmenpresse) - Oft ist man aus finanziellen GrĂŒnden gezwungen seine Lebensversicherung verkaufen zu mĂŒssen. Es können oft aus familiĂ€ren GrĂŒnden die monatlichen Raten nicht mehr bezahlt werden. Wenn man seine Lebensversicherung verkaufen will, so sollte man sich von allen Kaufinteressenten ein Angebot vorlegen lassen. Man möchte aus seiner Versicherungspolice so viel als nur möglich an Gewinn herausschlagen. Eine Lebensversicherung verkaufen ist deshalb ratsamer als eine KĂŒndigung derselben, da hier StornogebĂŒhren anfallen und die Schlussgewinnanteile werden auch nicht bezahlt.

Sein ganzes Leben verbringt man mit der Sorge, wie komme ich durch den nĂ€chsten Monat, durchs kommende Jahr. Man will endlich Ruhe und Gelassenheit verspĂŒren. Das ist jedoch nur möglich wenn man fleißig vorgesorgt hat. So Ă€hnlich wie die Eichhörnchen im Herbst. Sie mĂŒssen auch durch den kargen Winter kommen und deshalb mĂŒssen NĂŒsse fĂŒr die Vorratskammer gesammelt werden. So ist es auch beim Menschen. Solange er arbeitsfĂ€hig ist, muss er an das Morgen denken und dafĂŒr Sorge tragen, dass er im Ruhestand ein gutes Leben fĂŒhren kann.

Erst im Rentenalter erfolgt die Auszahlung der RĂŒrup Rente und dann in Form von einer Rente. Laut Sozialgesetzbuch handelt es sich beim angesparten Geld nicht um ein „verwertbares Vermögen“. So kann bei der Ansparphase das Geld der RĂŒrup Rente nicht gepfĂ€ndet werden. Bei der RĂŒrup Rente kann vor Rentenbeginn der RĂŒrup Renten-Vertrag nicht aufgelöst werden. Ist der Vertag vor der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II abgeschlossen worden, dann ist er nicht auf diese Leistungen anzurechnen.



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Bereitgestellt von Benutzer: Ulysses
Datum: 22.11.2010 - 19:28 Uhr
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Meldungsart: Finanzinformation
Versandart: Veröffentlichung
Freigabedatum: 22.11.2010

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