Medien- und Filmfonds bereiten tausenden von deutschen Anlegern derzeit wenig Grund zur Freude: Geringe Einspielergebnisse in Verbindung mit hohen Verwaltungskosten ließen etliche der seit Ende der 90er Jahren aufgelegten Film- und Medienfonds schnell in die wirtschaftliche Talsohle geraten. Die als Lockmittel eingesetzten Schlagworte wie sichere Renditen und hohe Steuerersparnisse blieb für den Großteil der Medien- und Fimfondsanleger ein unerfüllter Traum. Anders als in den mit ihren Geldern finanzierten Filmproduktionen dürften auch die Anleger der Apollo Media Fonds derzeit nicht mit einem „Happy End“ rechnen.
(firmenpresse) -
Insgesamt dreizehn Filmfonds wurden im Zeitraum von 1999 bis 2001 seitens der Apollo Media Gruppe mit einem Gesamtvolumen in Höhe von € 155 Millionen aufgelegt. Die vornehmlich über Kreditinstitute vertriebenen Filmfonds wurden den Apollo Media Anlegern dabei als vermeintlich risikoarmes Investment mit hohem Steuersparpotential angepriesen.
Die in den einzelnen Filmfonds den Anlegern ausgehändigten Fondsprospekte wurden zwischenzeitlich seitens der Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmann umfassend ausgewertet und auf etwaige Prospektmängel überprüft.
In den Fondsprospekten der Apollo Media & Co. 1. – 5. Filmproduktion KG findet sich beispielsweise der Hinweis auf eine zwischen den jeweiligen Fonds und der New England International Surety (NEIS) abgeschlossene Erlösausfallversicherung. Bei der NEIS handelt es sich um eine in Panama ansässige Gesellschaft, die laut Mitteilung des Bundesaufsichtsamtes für Versicherungswesen (BAV) keine Genehmigung für die Versicherungsleistung in Deutschland besaß. Entsprechende Warnungen der BAV über die NEIS ergingen hier bereits 1997.
Hat der Anlageberater den Kunden im Zuge des Verkaufsgesprächs nicht über die zu diesem Zeitpunkt bereits bekannten Warnungen informiert, bestehen gute Chancen, Schadensersatzansprüche aus Beraterhaftung mit Aussicht auf Erfolg durchzusetzen.
Mögliche zu Schadensersatz berechtigende Prospektfehler im Rahmen der Apollo Media Beteiligungen können sich zudem daraus ergeben, dass hier die Anleger in der Regel nicht bzw. nicht hinreichend über die im Zusammenhang mit dem Erwerb der Filmfondsbeteiligung bestehenden steuerrechtlichen Risiken aufgeklärt worden sind. Im jeweils gesondert zu überprüfenden Einzelfall können Haftungsansprüche auch dann bestehen, wenn laut Prospekt zu positiv auf die Wertentwicklung vergleichbarer Vorgängerfonds der Apollo Media Gruppe hingewiesen worden ist.
Betroffenen Apollo Media-Anlegern wird geraten, ihre in Betracht kommenden Ansprüche durch einen auf Kapitalanlagerecht spezialisierten Rechtsanwalt umgehend überprüfen zu lassen. Nicht zuletzt vor dem Hintergrund der stets zu beachtenden kurzen Verjährungsfristen ist hier ein umgehendes Handeln geboten.
Die Esslinger Kanzlei Hänssler & Häcker-Hollmnann hat sich seit ihrer Gründung auf die Rechtsberatung in den Bereichen Immobilien-, Kapitalanlage- und Bankrecht spezialisiert.
Die Kanzlei engagiert sich seit Beginn ausschließlich auf der Verbraucherseite und verfügt über umfangreiche Erfahrungen in außergerichtlichen Verhandlungen und vor Gericht.
Die Kanzlei betreut bundesweit Immobilenerwerber, Fondserwerber und andere private Kapitalanleger aus dem gesamten Bundesgebiet.
Als mittelständische und überregional tätige Kanzlei betreuen wir unsere Mandanten individuell und persönlich im Einzelfall, wie auch in Fällen mit zahlreichen Geschädigten im Verbund.
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