(ots) - Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) hat für
vier weitere Mandanten bei verschiedenen Landgerichten Klagen
eingereicht. Dabei wird die anlageberatende Bank jeweils wegen
Falschberatung in Anspruch genommen. In der Regel ist dem Anleger die
zu erwartende Rückvergütung aus dem Ausgabeaufschlag und den
Verwaltungsgebühren verheimlicht worden. Weiterhin ist meist auf
warnende Artikel aus der Wirtschaftspresse nicht hingewiesen worden.
Bei einer Nachberatung ist schließlich oft eine Halteempfehlung
erteilt worden, auch wenn diese nicht vertretbar war. Hrp hatte in
Zusammenhang mit dem Morgan Stanley P2 Value bereits im Januar 2010
eine erste Pilotklage gegen eine anlageberatende Bank beim
Landgericht Berlin eingereicht. Ãœber den Ausgang dieses Rechtstreits
ist in der Wirtschaftspresse berichtet worden
Der P2 Value gehört in Deutschland zu den größeren offenen
Immobilienfonds mit einem Volumen von 1,4 Milliarden Euro. Am 26.
Oktober 2010 hat die Fondsgeschäftsführung mitgeteilt, dass der Fonds
innerhalb von drei Jahren abgewickelt wird. Aktuell werden die
Fondsanteile nur noch auf dem Zweitmarkt zu einem Kurs von 18,30 Euro
pro Anteil gehandelt. Der Nettoinventarwert der Fonds beträgt 27,50
Euro pro Anteil. Damit werden investierte Anleger aller Voraussicht
nach einen Verlust von mehr als 50 Prozent ihres Anlagebetrags
erleiden. Auch die offenen Immobilienfonds Degi Europa und KanAm
US-Grundbesitz befinden sich bereits in Abwicklung. Bei neun offenen
Immobilienfonds ist die Rücknahme von Anteilen weiterhin ausgesetzt.
"Wegen möglicher Falschberatung einer Bank in Zusammenhang mit dem
Erwerb von Anteilen an offenen Immobilienfonds sind nach meiner
Schätzung mehr als eine Million Anleger betroffen", sagt der
Hamburger Rechtsanwalt Peter Hahn. Oft seien unerfahrenen
Privatanlegern Anteile an offenen Immobilienfonds wie Festgeld
verkauft worden. Hahn weist weiterhin daraufhin, dass von den
drastischen Verlusten beim P2 Value auch Anleger von mindestens
dreizehn Dach-Immobilenfonds betroffen sind, die in diesen als
Zielfonds investiert haben. Diese hätten zum Beispiel beim "Euro
Netto Fonds UI P" Verluste von 13,9 Prozent erlitten. "Grundsätzlich
muss aber nicht jeder betroffene Anleger klagen", so Hahn weiter.
"Wir gehen davon aus, dass sich zahlreiche Banken und Sparkassen bei
Schäden von Anlegern beim Erwerb von Anteilen von offenen
Immobilienfonds zukünftig vergleichen werden. Wichtig ist aber, dass
die Schadensersatzansprüche der Anleger nicht vorher verjähren.
Deswegen sind verjährungshemmende Maßnahmen erforderlich."
Zum Kanzleiprofil:
Hahn Rechtsanwälte Partnerschaft (hrp) wird in JUVE, Handbuch für
Wirtschaftskanzleien 2010/2011, als eine der empfohlenen Kanzleien im
Kapitalanlegerschutz benannt. Der Kanzleigründer, RA. Peter Hahn,
M.C.L., ist seit 20 Jahren ausschließlich im Bank- und
Kapitalmarktrecht tätig. RA. Hahn und RAin. Dr. Petra Brockmann sind
Fachanwälte für Bank- und Kapitalmarktrecht und gehören laut
JUVE-Handbuch zu den "häufig empfohlenen" Anwälten. Hahn
Rechtsanwälte Partnerschaft mit Standorten in Bremen, Hamburg und
Stuttgart vertritt ausschließlich geschädigte Kapitalanleger. In
monatlichem Turnus führt hrp Beratungstage in Stuttgart und Berlin
durch.
Kanzleikontakt:
Hahn Rechtsanwälte
Partnerschaft
RA Peter Hahn
Am Kaiserkai 10
20457 Hamburg
Fon: +49-40-367987
Fax: +49-40-365681
E-Mail: peter.hahn(at)hahn-rechtsanwaelte.de
http://www.hahn-rechtsanwaelte.de