(ots) - Anlässlich des heutigen Urteils des
Bundesverfassungsgerichts zur Klage der Landesregierung
Sachsen-Anhalt gegen das Gentechnikgesetz sagte NABU-Präsident Olaf
Tschimpke:
"Der NABU begrüßt die deutliche Entscheidung aus Karlsruhe zum
Schutz der gentechnikfreien Produktion. Der Anbau von gentechnisch
veränderten Organismen bleibt auch weiterhin eine Risikotechnologie
und muss deshalb besonders gut geregelt und überwacht werden. Das
Urteil des Bundesgerichtshofes ist ein Sieg für den Schutz von Mensch
und Umwelt. Doch nun müssen den Worten auch Taten folgen und eine
industrieunabhängige, ökologische Risikoforschung für einen besseren
Schutz von Natur und Umwelt gefördert werden."
Die Landesregierung Sachsen-Anhalt hatte 2005 eine
Normenkontrollklage gegen die damals Rot-Grüne Bundesregierung
eingereicht. Nach Ansicht des Landes Sachsen-Anhalt verstößt das
Gentechnikgesetz gegen die wirtschaftlichen Interessen der
Gentechnikverwender. Das Land Sachsen-Anhalt forderte, sowohl das
Standortregister als auch die Haftungsregelungen aufzugeben. Ähnlich
wie in den USA sollen gentechnisch veränderte Pflanzen genauso wenig
geregelt werden wie konventionelle Pflanzen. Das Gericht hat sich
jedoch bereits in der Anhörung im Sommer kritisch zum Anliegen
Sachsen-Anhalts positioniert. Das Land blieb eine klare Aussage auf
die Frage, wer für die durch gentechnisch veränderte Pflanzen
verursachten Schäden aufkommen solle, wenn nicht der Verursacher,
also der Landwirt, schuldig. Eben so wenig plausibel erschien dem
Gericht die gängige Praxis die Kosten für die Vorsorge der
Verunreinigung nur den gentechnikfrei wirtschaftenden Landwirten und
Lebensmittelerzeugern aufzubürden.
Die Auseinandersetzung mit dem Bundesministerium für Forschung
(BMBF) für eine bessere ökologische Risikoforschung finden sie unter:
www.nabu.de/themen/gentechnik/forschung/12517.html
Originaltext vom NABU
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