(ots) -
- Umfrage von FinanceScout24: Niedrigere Beiträge aufgrund
günstigerer Schaden-Kosten-Quoten sind derzeit noch kein Thema für
die Assekuranz
- 90 Prozent der Autofahrer ziehen schon jetzt
Winterreifen auf
- Kfz-Versicherer erwarten keine großen Auswirkungen
der Neuregelung auf Kundenbeziehung und Geschäftsmodell
Deutschlands Autoversicherer begrüßen die vom Gesetzgeber geplante
Konkretisierung der Winterreifenpflicht, rechnen mehrheitlich aber
nicht mit einer deutlich sinkenden Schaden-Kosten-Quote, die sie in
Form von niedrigeren Beiträgen an die Kunden weitergeben können. Dies
ist das Ergebnis einer aktuellen Umfrage des unabhängigen
Verbraucher- und Finanzportals FinanceScout24. Die Antworten der
Kfz-Versicherer zeigen ferner, dass diese größtenteils auf die
Vernunft der Autofahrer vertrauen. Auf Vertragsklauseln, die
Winterreifen auch in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Pflicht
machen, wollen sie deshalb weitgehend verzichten.
In diesem Winter gibt es keine Ausrede mehr für
Winterreifen-Muffel. Der Gesetzgeber formuliert erstmals klar, wie
eine "geeignete Bereifung" auszusehen hat: Bei Eis, Schnee und Matsch
sind Winter- oder Ganzjahresreifen (mit M+S-Symbol) Pflicht. Wer sich
nicht daran hält, bezahlt künftig 40 statt 20 Euro Bußgeld, wer
zusätzlich den Verkehr gefährdet, 80 statt 40 Euro. Ein festgelegter
Zeitraum für eine Winterreifenpflicht - etwa von Oktober bis Ostern -
ist indes nicht geplant. Am morgigen Freitag soll das Gesetz den
Bundesrat passieren.
"Das Gros der Autofahrer dürfte diese Konkretisierung begrüßen,
denn rund 90 Prozent der Verkehrsteilnehmer ziehen ohnehin freiwillig
Winterreifen auf", erklärt Dr. Errit Schlossberger, Geschäftsführer
von FinanceScout24. "Die Sorgenkinder sind die restlichen zehn
Prozent, die sich einige Euro sparen wollen und damit sich und andere
gefährden." Darüber hinaus verursachen sie bei Unfällen mit
Sommerreifen hohen Sachschaden, für den zum Großteil die
Kfz-Versicherer aufkommen müssen. Das wiederum lässt die
Versicherungsprämien steigen und "bestraft" damit auch die
verantwortungsbewussten Verkehrsteilnehmer.
Umso überraschender ist es deshalb, dass einige Kfz-Versicherer
den klareren Vorgaben des Gesetzgebers nicht allzu viel Bedeutung
beimessen. Auf die Frage, ob sie sich eine noch eindeutiger geregelte
Winterreifenpflicht gewünscht hätten, heißt es zum Beispiel bei der
DEVK, man setze darauf, "dass unsere Kunden im Interesse der eigenen
Sicherheit und der anderer Verkehrsteilnehmer auf Winterreifen
umrüsten." Andere Autoversicherer verweisen darauf, dass eine
glasklar geregelte Pflicht sehr wohl dazu führen könnte, dass bei
Verstößen häufiger und auch leichter eine Mithaftung durchgesetzt
werden kann, wenn es infolge der nicht angemessenen Bereifung zu
einem Unfall kommt.
"Genau das ist aber das Problem", erklärt FinanceScout24-Chef
Schlossberger. "Es ist meistens schwierig, einen Unfall allein auf
das Fehlen von Winterbereifung zurückzuführen und das auch zu
beweisen. Das wissen auch die Versicherer." Und bei Kasko-Verträgen
seien inzwischen meistens auch Unfallschäden mitversichert, die durch
grobe Fahrlässigkeit verursacht wurden. Insofern ändere sich für
Versicherte durch die Klarstellung des Gesetzgebers erst einmal
wenig. "Das ist aber mitnichten ein Freifahrtschein für
Winterreifen-Muffel", warnt Schlossberger. "Die Autoversicherer haben
bei unserer Umfrage deutlich gemacht, dass sie sich Prämiensenkungen
in Zukunft sehr wohl vorstellen können, wenn Unfälle und
Schadenszahlungen im Winter zurückgehen. Dazu wird es aber nur
kommen, wenn sich alle verantwortungsbewusst verhalten."
Ein erster Schritt bestehe darin, sich das notwendige Wissen über
Winterreifen anzueignen, erklärt Schlossberger. Wichtigster Punkt:
Die Profiltiefe sollte vier Millimeter nicht unterschreiten.
Zweitens: Nach spätestens sieben bis acht Jahren gehören Winterreifen
ausgemustert. "Und Finger weg von Billigprodukten aus Asien oder dem
Supermarkt", so Schlossberger. Bei ADAC-Tests hätten diese regelmäßig
schlecht abgeschnitten.
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